Jugendmedienschutz: „Popetown“ erst ab 22 Uhr

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gab nach einer Prüfung der ersten Folge der Zeichentrickserie „Popetown“ heute bekannt, dass die Sendung aus Jugendschutzsicht erst ab 22 Uhr gezeigt werden sollte.

Insbesondere Kinder unter 14 Jahren seien nach Ansicht der KJM in ihrer religiösen Orientierung nicht so gefestigt, um sich von der verzerrten Darstellung der Kirche und des katholischen Glaubens distanzieren zu können.

Das Lächerlichmachen zentraler Einrichtungen und Prinzipien des katholischen Glaubens könne zu einer nachhaltigen Verunsicherung und Desorientierung dieser Altersgruppe führen.
 
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hatte die Sendung im Vorfeld der Ausstrahlung für das Hauptabendprogramm ab 20 Uhr freigegeben. Nachdem die FSF bei ihrer Einschätzung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht überschritten hat, ist eine Ausstrahlung um 20.00 Uhr – auch künftig – trotzdem erlaubt.
 
Der Vorsitzende der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, hatte im Vorfeld in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten, Prof. Dr. Norbert Schneider, erfolglos an MTV appelliert, die Ausstrahlung noch einmal zu überdenken. Für die Frage, ob eine Missachtung der religiösen Überzeugungen anderer vorliegt, ist die GSPWM zuständig. [sch]

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