Düsseldorf – Werbung ist für die privaten Fernsehsender eine wesentliches Finanzierungselement. Allerdings gibt es Grenzen.
Dass die nicht immer eingehalten werden, haben zahlreiche Rügen gegen Fernsehsender in der Vergangenheit gezeigt. In diesem Jahr hat die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPMW) allerdings einen leichten Rückgang der zu beanstandenen Fälle verzeichnet.
Gänzlich sind die Probleme jedoch nicht ausgeblieben, mussten die Medienwächteer doch 43 Fälle von Verstößen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben Werbe- und Sponsoringrichtlinien bearbeiten. Beanstandungen gab es unter anderem durch Verstöße in Pokersendungen, in denen Spieltische eingeblendet wurden, auf die Verweise auf Poker-Webseiten aufgebracht waren. Dies betrachtet die GSPMW als Schleichwerbung. [ft]
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