Leipzig – Auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland verteidigten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Antrag auf Gebührenerhöhung um 95 Cent.
MDR-Verwaltungsdirektor Holger Tanhäuser sagte, allein durch bereits abgeschlossene Tarifverträge würden die Personalkosten zwischen 2009 und 2012 um zwei Prozent steigen.
Hinzu kämen weitere medienspezifische Kostensteigerungen. Die Zahl sei also sehr niedrig angesetzt. SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher erwartet zudem, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) am Ende des Gebührenverfahrens eine geringere Steigerung empfehlen wird. KEF-Vorsitzender Horst Bachmann kündigte an, dass die Kommission den Antrag prüfen wird wie im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen. Die Empfehlung werde im Januar kommenden Jahres gegeben. Das in wenigen Monaten zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gebührenstreit werde darauf vorerst keinen Einfluss haben. In Karlsruhe werde schließlich in erster Linie darüber verhandelt, wie die Politik dann mit der KEF-Empfehlung umgehe.
An dieser Stelle erhofft sich der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Reinhold Albert, klarere Regeln zum Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten. „Der Gesetzgeber muss den Auftrag genau fixieren“, betonte er. Seiner Meinung nach sollte die KEF prüfen, ob sich die Anstalten an den Auftrag hielten. Es gebe zum Beispiel Einsparpotentiale bei der bundesweiten Einspeisung der eigentlich regionalen Dritten Programme in die Kabelnetze.
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr sprach sich wie schon der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe dafür aus, beim bisherigen Verfahren der Gebührenfinanzierung zu bleiben. Über die Gebührenhöhe müsse fachlich entschieden werden und nicht politisch. „Sonst wird die Staatsferne des Rundfunks aufgegeben“, warnte er. Im Übrigen gebe es zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kein besseres System als das der Gebühren.
Zum erwarteten Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe befragt, äußerten sich die Experten in Leipzig zurückhaltend. MDR-Verwaltungschef Holger Tanhäuser rechnet mit „einem weisen Urteil“. Mit dem Ergebnis werde aber keine der beiden Seiten wirklich zufrieden sein. Der KEF-Vorsitzende Horst Bachmann denkt, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil von 1994 nicht verwerfen, sondern weiterentwickeln wird: „Den Richtern wird eine vernünftige Regelung einfallen.“ Ähnlich äußerte sich auch SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher. Als Jurist habe er großen Respekt vor dem obersten Gericht: „Wir werden das Urteil mit Demut hinnehmen.“
Der Branchentreff Medientreffpunkt Mitteldeutschland findet in Leipzig seit Montag, 7. Mai, bis heute, 9. Mai, statt. [mg]
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