NDR muss Focus-Gegendarstellung bringen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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München/Hamburg – Das Hamburger Landgericht hat in einer einstweiligen Verfügung das NDR-Magazin „Panorama“ dazu verpflichtet, eine Gegendarstellung Josef Hufelschultes in der nächsten Ausgabe auszustrahlen.

Der Focus-Redakteur hat sich damit nun zum fünften Mal juristisch gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) gewehrt, der ihm in der Affäre um vermeintlich korrupte Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) Erpressung vorwirft.

Wie DIGITAL FERNSEHEN bereits berichtete, weist der Focus-Redakteur die Darstellung eines „Zapp“-Beitrags zurück, er habe dem Privatdetektiv Werner Mauss mit der Veröffentlichung einer vertraulichen Akte des Bundeskriminalamts (BKA) über ihn gedroht. Er erklärte jedoch, so der Focus, von Mauss 4 000 Euro für die Akte erhalten und an einen Nachrichtenhändler weitergegeben zu haben.
 
Focus berichtet weiter, dass die Staatsanwaltschaft München I vor zwei Wochen in der BKA-Affäre ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Focus-Redakteur eingestellt hat, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht einer Erpressung des Privatermittlers durch den Focus-Redakteur gegeben habe.
 
Inzwischen hat Hufelschulte zwei Hauptsacheklagen gegen den NDR beim Landgericht München I auf Unterlassung eingereicht. Zuvor hatte Hufelschulte bereits zwei einstweilige Verfügungen gegen den NDR erwirkt, erklärt das Nachrichtenmagazin. Die nächste „Panorama“-Sendung, dann wohl mit der Gegendarstellung, wird in der ARD am 26. Juli 2007 um 21.45 Uhr laufen. [lf]

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