München – Der Streit des Magazins „Focus“ gegen den NDR geht in die nächste Runde. Vor Gericht wurde entschieden, dass der Fernsehsender nun doch eine Gegendarstellung übertragen muss.
Nach dem letzten Urteil, dass das Landgericht Hamburg Mitte Mai erlassen hatte, wehrte sich der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gegen die Ausstrahlung der Gegendarstellung des Focus-Redakteurs Josef Hufelschulte. Doch der Widerspruch hat dem öffentlichen-rechtlichen Sender nichts genutzt. Die Richter entschieden in der jüngsten Verhandlung erneut zugunsten des Nachrichtenmagazins.
Hintergrund des langwierigen Rechtsstreits ist die so genannte „BKA-Affäre“. Die Sendung „Zapp“ hatte behauptet, dass Hufelschulte erpresserisch vorgegangen sei, um Informationen zu beschaffen. Das Magazin muss die Gegendarstellung „ohne Einschaltungen und Weglassungen“ ausstrahlen. Weigert sich der Sender erneut, drohen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Letztere müsste Intendant Jobst Plog antreten. [ft]
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