Noch immer ein Traum: BSkyB in Deutschland abonnieren

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Was TV- und Filmrechte angeht, scheint Europa in der Kleinstaaterei des 18. Jahrhunderts stehen geblieben zu sein. Für die Rechteinhaber ist die „Alte Welt“ immer noch ein Flickenteppich aus nationalen Medienmärkten, die es jeweils einzeln zu bedienen gilt.

Französisches Bezahlfernsehen in Deutschland abonnieren, BSkyB in Spanien – nach heutiger Gesetzeslage nicht möglich. Dennoch, DIGITAL FERNSEHEN wollte wissen, ob es nicht doch eine Hintertür zum Abo gibt und wann sich die Gesetzeslage ändert. Die EU-Kommission jedenfalls hat Pay-TV-Anbieter und Rechteinhaber aufgefordert, sich um vertragliche Lösungen im Sinne der Verbraucher zu bemühen. Die Kommission will im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über urheber- und leistungsschutzrechtliche Vorschriften für Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ihren Beitrag leisten. Man versucht es in Brüssel also zunächst im Guten, doch sollten die Rechteinhaber auf der nationalen Aufteilung des europäischen TV-Marktes beharren, könnten EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti und seine Kollegen ganz anderen Saiten aufziehen.

Auf Basis einer rechtlichen Analyse zeigt DIGITAL FERNSEHEN, welche Chancen die Ansichten der EU haben, in deutsches Recht umgesetzt zu werden. Bis es soweit ist, bleibt nur der Zweitwohnsitz im Land der Begierde oder der Gang zum cleverlen Händler, der das Spiel mit der Zweitadresse professionell betreibt. Dennoch – ganz legal lassen sich auch in Deutschland viele Pay-TV-Pakete abonnieren – DIGITAL FERNSEHEN zeigt alle bei uns abonnierbaren Pay-Pakete im Überblick und zeigt Kontaktadressen und Paketstrukturen in der aktuellen Ausgabe. [fp]

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