Offiziell: NRW kippt neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Was sich schon Mitte der Woche abgezeichnet hat, ist jetzt offiziell. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stimmte gegen die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Politiker wollen jetzt enger mit der „Netzgemeinde“ zusammen arbeiten.

Für ziemliches Aufsehen hatte die Entscheidung der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion am Mittwoch gesorgt, gegen den neuen Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz stimmen zu wollen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Zumal der damalige CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers im Juni den Vertragstext ohne Einschränkung unterschrieb und der JMStV schon als verabschiedet galt.
 
Andreas Krautscheid, der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in NRW, will jetzt die Kohlen aus dem Feuer holen. In einer Meldung von „heise online“ vom Donnerstag, sagte er, es gebe zu viele Unsicherheiten, wie etwa die Software für die Kennzeichnung von Webseiten, die noch gar nicht existiere. Darüber hinaus sei der Diskurs mit der „Netzgemeinde“ zu spät angestoßen worden, denn gerade Websiten-Betreiber hätten sich verunsichert von Formulierungen des Vertragstextes gezeigt.

Überhaupt seien an den Beratungen zur Erneuerung des Medienschutzgesetzes hauptsächlich Vertreter aus Wirtschaft und Politik beteiligt gewesen, bemängelte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am Donnerstag in einem Bericht von „RP online“. Doch immer noch stellt sich die Frage: Wie wird es jetzt mit dem Jugendmedienschutz weitergehen?
 
Erst einmal hat der bisherige JMStV, der seit 2003 gültig, auch über den 1. Januar 2011 Bestand. Gerade für Anbieter von Film- und Fernsehmaterialien gibt es dort bereits Beschränkungen. So sind beispielsweise in der ARD-Mediathek die Tatort-Folgen erst nach 20 Uhr erreichbar. Andere Seiten arbeiten bereits mit Alterserkennung über den Personalausweis. Hier stellt sich jedoch zunehmend die Frage, wo hört der Jugendmedienschutz auf und wo fängt die Einschränkung des Rechtes auf Informationbeschaffung an? Denn was passiert mit den Seiten und Programmen, die aufklären wollen?
 
Ein hypothetisches Beispiel: Darf in der ZDF-Mediathek ein Beitrag über sexuellen Missbrauch im Internet, der Jugendliche aufklären und im Endeffekt schützen soll, nur ab 20 Uhr gezeigt werden oder ist er freizugänglich oder darf er nur später gezeigt werden?
 
Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, fasste in einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag zusammen: „Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass die Ziele des Jugendmedienschutzes nicht primär durch Ge- und Verbote gegenüber Anbietern erreichbar sind.“ Die Aufgabe werde es vor allem sein, für die Vermittlung von Medienkompetenz zu sorgen.
 
In vielen Medienberichten und Meldungen, die seit Mittwoch erschienen sind, scheint der Tenor klar: Der Jugendmedienschutz müsse voran gebracht werden. In einem Diskurs mit allen: Medien, Politik, Wirtschaft und vor allem der „Netzgemeinde“. [js]

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