Köln – Weil GEZ und Bundesarbeitsagentur zurzeit weder elektronisch noch per Papier zueinander finden, zahlt mancher Hartz-IV-Empfänger Gebühren, obwohl er es nicht müsste. Eine Lösung des Problems lässt auf sich warten.
Erneut ist Kritik um die Gebührenabzugszentrale (GEZ) entbrannt.Mehr als 500 Millionen Euro würden die öffentlich-rechtlichen Sender aus den Taschen von Hartz-IV-Empfänger ziehen, obwohl die laut Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik gar nicht zahlen müssen. Das berichtete die „Frankfurter Rundschau“.
Schuld an der Misere ist ein Streit zwischen der GEZ und der Bundesarbeitsagentur, nämlich darüber, ob die Daten auf eine Befreiung der Hartz-IV-Empfänger in Papierform oder digital an die Gebührenzentrale übermittelt werden. Die GEZ beharrt auf modernem Datenverkehr. Das aber kann die BA frühestens gegen Ende des Jahres 2008 umsetzen. Einigen konnten sich beide Parteien bisher nicht.
Die derzeitige Gesetzeslage sieht es vor, dass der Anspruch auf Befreiung regelmäßig nachgewiesen werden muss – und das in einigen Fällen mehr alseinmal im Jahr. Bei Betroffenen allerdings gerät das immer mal wieder in Vergessenheit.
Die erhobenen Vorwürfe, GEZ und öffentlich-rechtliche Sender würde jene Menschen abzocken, die ohnehin an deren unteren Grenze der Lebenshaltung existieren müssen, wollen aber weder GEZ noch BA auf sich sitzen lassen.
In einer gemeinsamen Erklärung gegenüber der Presse wehren sich beide Parteien. Dort heißt es, dass die „Bundesagentur und die GEZ seit 2006 über ein automatisiertes Verfahren verhandeln, welches die Beantragung für die Kunden verwaltungstechnisch vereinfachen soll.“
Die bisherige Papierformat – die so genannte „Drittbescheinigung“, die von der BA versandt wird – hätte zu einer Überflutung mit Anträgen auf Befreiung geführt, weil nicht nur Berechtigte, sondern auch ALG-II-Empfänger derlei eingereicht hätten. Die Flut der Vorgänge könnte bei der Gebühreneinzugszentrale nicht bewältigt werden.
Der elektronische Übermittlungsweg soll dem entgegenwirken. Das aber wird seine Zeit dauern – eben so lange, bis die BA dazu technisch in der Lage ist. Aber auch wenn das funktioniert, bleiben Stolpersteine erhalten, ist der Pressemitteilung zu entnehmen: Rundfunkteilnehmer müssen weiterhin einen Befreiungsantrag stellen und dann – zusätzlich – aus Gründen des Datenschutzes erklären, dass ihre Daten auf elektronischem Weg an die GEZ übermittelt werden dürfen. Ein Ende des Papierkrieges, der das aktuelle Problem verursacht, scheint damit nicht in Sicht. [ft]
Bildquelle:
- Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com