Premiere erwirkt Offenlegung von Cerebro-Käuferdaten

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Per von Premiere erwirkter Einstweiliger Verfügung müssen fünf Satelliten-Händler Namen und Anschriften von Cerebro-Kartenkäufern herausgeben.

Mit der „Cerebro“-Karte, für die sich Premiere inzwischen eine Wortmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt hat registrieren lassen und einer illegalen Software aus dem Internet lässt sich das Pay-Angebot nach wie vor entschlüsseln, wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete.

Der Vertrieb der Smartcard wurde in der Zwischenzeit zahlreichen Händlern per Einstweiliger Verfügung untersagt.
 
Nach Angabe der von den Händlern beauftragte Kanzlei verpflichteten die Verfügungen von Mitte Dezember 2005 nicht nur zur Unterlassung des weiteren Verkaufs der Karten, sondern auch zur Erteilung von Auskünften über Hersteller, Händler, Vertriebswege, Menge der Karten und vor allem Name und Anschrift der Kunden, die „Cerebro“-Karten erworben hatten.
 
Die Händler hatten mit Widerspruch auf die Verfügung reagiert. Der Paragraph, auf den sich Premiere bei seinem Auskunftsanspruch beziehe, sehe ausdrücklich nur einen Auskunftsanspruch bezüglich der gewerblichen Abnehmer, der Lieferanten und Hersteller vor, nicht aber der privaten Abnehmer, so eine Rechtsanwältin der Kanzlei. Die gesetzliche Regelung schütze Privatpersonen und behalte deren Verfolgung der Staatsanwaltschaft und Polizei vor. [mg]

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