ProSiebenSat.1 zieht Konsequenzen wegen Product Placement

0
29
Bild: Destina - Fotolia.com
Bild: Destina - Fotolia.com

München – Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat Maßnahmen gegen unzulässiges Product Placement in ihren Programmen beschlossen.

Das private TV-Unternehmen zieht damit die Konsequenzen aus der Prüfung zu Schleichwerbung, die eine unabhängige Kommission in den vergangenen Monaten durchgeführt hat. Auf Grundlage dieser Prüfung hat der Vorstand der ProSiebenSat.1-Gruppe am Dienstsag die verpflichtende Einführung von „Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm“ für alle Mitarbeiter sowie die Verankerung von „Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der ProSiebenSat.1-Gruppe“ verabschiedet. Außerdem hat sich die ProSiebenSat.1 Media AG die „Selbstverpflichtung zur Mitwirkung bei Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger Schleichwerbung“ auferlegt. Die Selbstverpflichtung räumt den zuständigen Landesmedienanstalten das Recht ein, Vertragsunterlagen durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und prüfen zu lassen. Der Vorstand ist mit seinen Maßnahmen auch der Empfehlung der Kommission gefolgt, eine noch striktere Trennung von redaktionellen Interessen der Sender einerseits und der kommerziellen des Vermarkters andererseits vorzunehmen.

Eine unabhängige Kommission aus Anwälten der Rechtsabteilung, Interner Revision und externen Anwälten hat seit Anfang September eine umfassende Prüfung zu Product Placement durchgeführt. Untersucht wurde das gesamte Programm aller Sender der Gruppe über die vergangenen fünf Jahre.
 
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es in den vergangenen fünf Jahren außer im Fall von Worldcom und Connect TV und weiterer kleinerer Agenturen im Frühstücksfernsehen und im Regionalfenster von Sat.1 kein systematisch organisiertes Product Placement bei der ProSiebenSat.1-Gruppe gegeben hat. Die unzulässigen Produktplatzierungen in Zulieferungen für das Frühstücksfernsehen und das Regionalfenster 17:30 in Sat.1, hatte die Kommission bereits in ihrem Zwischenbericht im Oktober dieses Jahres dokumentiert. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen von Sat.1 durch Worldcom von 2000 bis 2004 auf rund 1,3 Millionen Euro, durch Connect TV von 2000 bis 2005 auf rund 1,5 Millionen Euro. Alle noch bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Connect TV und den weiteren Agenturen wurden umgehend eingestellt, die Geschäftsbeziehung zu Worldcom war bereits im Jahr 2004 beendet worden. Als weitere Konsequenz aus dem Zwischenbericht wurde die Abteilung bei Sat.1 aufgelöst, die rundfunkrechtlich angreifbare Eigenvermarktung betrieben hatte.
 
Die Kommission hat weiterhin festgestellt, dass es nur in Einzelfällen zu unzulässiger Produktplatzierung gekommen ist, wie beispielsweise in der Kochsendung „Zacherl“ auf ProSieben. Bei den ProSieben-Sendungen „SOS Style & Home“ und „Sarah & Marc in Love“ ist noch nicht endgültig geklärt, ob es sich um zulässige Ausstattungen oder verbotene Produktplatzierung gehandelt hat. Als Konsequenz aus diesen Befunden gibt es künftig bei der ProSiebenSat.1-Gruppe für alle zulässigen Einbindungen von Werbepartnern wie beispielsweise Ausstatterhinweisen eine transparente Preisliste.
 
Einer der Schwerpunkte der Untersuchung lag im Bereich Themen-Placement. Hier kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass, soweit Einzelfälle von Themen-Placement stattgefunden haben, in keinem Fall auf die Redaktion Druck ausgeübt worden ist, sondern Themen nur dann umgesetzt wurden, wenn es auch eine redaktionelle Veranlassung gab.
 
Die „Richtlinien der ProSiebenSat.1 Media AG zur Trennung von Werbung und Programm einschließlich der Vermeidung verbotener Schleichwerbung“ gelten ab sofort und sind verbindlich für alle Mitarbeiter. [fp]

Bildquelle:

  • Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert