Sat.1-„Akte“: Durchsuchung von Produktionsbüros war rechtswidrig

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Das Landgericht Berlin hat die 2009 durchgeführten Durchsuchungen von Räumlichkeiten der „Sat.1-Akte“-Produktionsfirmen Meta Productions und Creta Editing nachträglich als rechtswidrig bezeichnet und den zuständigen Behörden schwerwiegende Versäumnisse vorgeworfen.

In aktuellen Urteilen (AZ 525 Qs 10/11 und 525 Qs 11/11) gelangten die Richter nach Angaben des Branchenportals „Anwalt.de“ vom Dienstag zu dem Schluss, dass die von der Berliner Amtsanwaltschaft seinerzeit erwirkten Durchsuchungsanordnungen unverhältnismäßig gewesen seien. Dabei habe es sich zudem um einen Verstoß gegen die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit gehandelt.
 
Darüber hinaus attestierte das Gericht der Amtsanwaltschaft auch schwere inhaltliche Verstöße gegen ihre Ermittlungspflicht. Vor dem Erlass sei weder der dem Beschluss zugrundeliegende TV-Beitrag ausgewertet, noch weiter ermittelt worden. Auf dieser Grundlage hätte niemals ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden dürfen, hieß es. Deshalb stelle bereits die Herausgabe von Namen an die Polizei aufgrund der rechtswidrigen Durchsuchungsanordnungen einen Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Reporter der Produktionsfirmen hatten für den Beitrag aus der „Akte“-Rubrik „Schweinerei der Woche“ die Zentrale einer Hausverwaltung in Berlin aufgesucht, um dort über zweifelhafte Nebenkostenabrechnungen zu recherchieren. Einige Wochen später wurde gegen Reporter und die Producerin des Sat.1-Magazins mit Ulrich Meyer wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung ermittelt und von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Durchsuchungsbeschluss erlassen, um die Namen der beteiligten Personen herauszufinden. 
 
Den angerückten Polizeibeamten hätten die Geschäftsführer die Namen genannt, um die Produktion des TV-Formats durch eine Durchsuchung nicht zu gefährden, führte Rechtsanwalt Thomas Feil in seiner Darlegung des Urteils aus. Das Landgericht Berlin bestätigte zudem, der Reporter habe sich bei der Recherche „straflos und sachlich“ verhalten. Auch ein aggressives Verhalten des Teams sei nicht erkennbar gewesen. [ar]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Sat.1-"Akte": Durchsuchung von Produktionsbüros war rechtswidrig Konsequenzen wird das wohl keine haben.
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