Schweiz: Regionalsender sollen finanziell entlastet werden

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Schweizer Regionalsender mit einem öffentlichen Leistungsauftrag sollen künftig stärker finanziell entlastet werden. Eine Änderung der landesweiten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sieht vor, dass die Sender nur noch maximal 30 Prozent ihrer Produktionskosten selbst tragen müssen.

Die Revision berücksichtige damit die steigenden Kosten für die Sender, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hervorgeht. Der Entwurf wurde zur Anhörung vorgelegt und kann bis zum 30. März im so genannten Vernehmlassungsverfahren beim Bundesamt für Kommunikation von den betroffenen Kreisen kommentiert werden. Anschließend sollen die neuen Bestimmungen ab dem 1. Juli in Kraft treten.
 
Bisher mussten Sender mit einer Konzession, welche einen Leistungsauftrag beinhaltet, bis zu 50 Prozent ihrer Betriebskosten eigenständig durch Werbung, Sponsoring und andere Quellen decken. In den letzten Jahren zeigte sich jedoch, dass dieser Eigenfinanzierungsanteil von den meisten Anbietern nicht erwirtschaftet werden konnte. Nachdem bisher nur in Ausnahmefällen und bei besonders hohem Aufwand für die Erfüllung des Leistungsauftrags der Anteil gesenkt werden konnte, sollen durch die allgemeine Senkung nun die Rahmenbedingungen für alle betroffenen Regionalsender verbessert werden.
 
Dies sei jedoch nicht mit einer Erhöhung des Gebührenanteils verbunden, da dieser bereits in der jeweiligen Konzession festgelegt sei, betonte die UVEK. Allerdings würden nun die Voraussetzung, diesen vorgesehenen Gebührenanteil tatsächlich zu erhalten, für die Sender erleichtert.

Außerdem sieht die Revision Erleichterungen für die Digitalisierung der Kabelnetze vor. Geplant ist eine schrittweise Aufhebung der Verpflichtung, bestimmte Programme als Simulcast parallel weiterzuverbreiten. Durch die geordnete Abschaltung analoger Kanäle soll auch die finanzielle Doppelbelastung der Sender reduziert werden. Dazu muss jedoch ein ausreichend hoher Anteil der Haushalte mit digitalen Endgeräten ausgerüstet sein, weshalb es bei der Umsetzung zunächst eine Abwägung der Interessen des Publikums und der Kabelnetzbetreiber geben soll.
 
Je nach Region besteht in der Schweiz momentan für knapp zwanzig in- und ausländische Fernsehprogramme eine Verbreitungspflicht. Dazu gehören jeweils sechs bis sieben öffentlich-rechtliche Programme, die regionalen Fernsehprogramme mit Konzession in ihrem Versorgungsgebiet, acht ausländische Fernsehprogramme wie etwa Arte und 3sat sowie die Programme mit einer Aufschaltverfügung wie beispielsweise das Schweizer Sportfernsehen. Mittelfristig ist für alle Angebote eine vollständige Aufhebung der analogen Verbreitungspflicht vorgesehen. [sv]

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