Sportwetten-Werbung in Bayern wieder erlaubt

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Bild: Destina - Fotolia.com
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München – Die bayerische Landesregierung musste vor Gericht eine Niederlage wegen des Werbeverbots für private Wettanbieter hinnehmen.

Am Dienstag entschied das Verwaltungsgericht München für den Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

Damit muss die BLM der Forderung des bayerischen Wissenschaftsministeriums nach einem Verbot für private Sportwettenanbieter vorerst nicht nachkommen. Die Richter erkannten die Werbung als Bestandteil der Programmgestaltung an, was zur Folge hat, dass die Rechtsaufsichtsbehörde hierüber keine Weisungsbefugnis hat.
 
Damit liegt die Sportwettenwerbung ausschließlich im Verantwortungsbereich der BLM. Die Landesregierung hat nur die Möglichkeit einzugreifen, falls die BLM bei Verstößen völlig untätig bleibt und somit ihrem Auftrag nicht nachkommt. Da der Medienrat sich jedoch bereits mit der Werbung für private Sportwetten befasst hat, darf die Landesregierung nicht eingreifen.
 
Das Landesministerium kann binnen zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Dies werde derzeit von der Landesregierung geprüft. [lf]

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