Urteil: 9 Live muss nicht für höhere Handygebühren einstehen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Der Gewinnspielsender 9 Live darf für höhere Telefonkosten beim Anruf aus Mobilfunknetzen nicht in die Pflicht genommen werden. Das entschied dasAmtsgericht München in einem aktuellen Urteil.

Wie die Pro-Sieben-Sat-1-Tochter am Mittwoch in Unterföhring mitteilte, hätten die Richter in einem Beschluss vom 4. November festgestellt, dass die Transportkosten von Mobilfunk- oder Satellitentelefonanbietern nicht unter die im Paragrafen 8a des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) festgelegte Kostengrenze fallen.
 
Das Gesetzeswerk legt ein maximales Entgelt von 50 Cent für die Teilnahme an Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen fest. Die Bayerische Landesmedienanstalt für neue Medien (BLM) hatte ein Verfahren gegen 9Live eingeleitet, weil sie die Auffassung vertrat, dass der Sender aufgrund der höheren Mobilfunkentgelte gegen die Vorgabe verstößt.

Entscheidend war für die Richter aber, dass der Sender als Veranstalter auf die Transportkosten der Telekommunikationsbranche „keinen entscheidenden Einfluss“ habe. 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit zeigte sich erwartungsgemäß erfreut über den Beschluss und versicherte, Kunden würden auch weiterhin ausführlich auf die „Modalitäten der Teilnahme“ und entstehende Kosten hingewiesen. [ar]

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