Urteil: RTL darf „Winnetou“ nicht ausstrahlen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Herber Rückschlag für RTL: Die geplante Neuauflage des Western-Klassikers „Winnetou“ darf nicht unter dem Namen des Bestsellers von Karl May im Fernsehen laufen. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch.

Es sollte das große Fernseh-Event 2016 bei RTL werden. Mit der Neuverfilmung der klassischen „Winnetou“-Filmreihe, deren Dreharbeiten bereits im vollen Gang sind, wollte der Kölner Privatsender ein großes Publikum locken. Jetzt gab es aber einen Rückschlag: Wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, darf RTL die Filme nicht unter dem Namen „Winnetou“ zeigen. Dies erklärte ein Jusitzsprecher am Mittwoch.

Damit gaben die Richter einer Klage des Bamberger Karl-May-Verlages gegen die Produktionsfirma recht. Die Handlung der Drehbücher weicht dem Urteil nach zu sehr von den Romanvorlagen ab. Deshalb sei es nicht zulässig, Filme, die mit den Geschichten Karl Mays nichts zu tun haben, unter diesem Titel zu veröffentlichen.
 
In den geplanten Filmen wird Nik Xhelilaj den Apachen-Häuptling geben, in weiteren Rollen sollen Wotan Wilke Möhring, Milan Peschel und Mario Adorf zu sehen sein. Ob der Sender die Filme nun, da sie nicht mehr unter dem angedachten Namen laufen dürfen, ausstrahlen wird, ist noch nicht geklärt. Noch kann RTL den Rechtsweg weiter verfolgen, auch ist die Entscheidung des Landegerichts Nürnberg-Fürth noch nicht rechtskräftig. [buhl]

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23 Kommentare im Forum

  1. Ach Gottchen, der Karl-May-Verlag wieder. Haben ja schon vor Jahren geklagt und in den ersten Instanzen Recht bekommen, bevor sie dann vom BGH was aufs Maul gekriegt haben. Pressemitteilung Nr. 4/03 vom 24.1.2003
  2. Der Karl-May-Verlag bleibt sich mal wieder treu - an Peinlichkeit seit Jahrzehnten nicht zu überbieten.
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