WDR und Produktionsfirma mit Berufung gegen Filmverbot

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Köln – Der WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung haben im Rechtsstreit um ihren Spielfilm „Nur eine einzige Tablette“ Berufung gegen die Urteile des Landgerichts Hamburg eingelegt.

Der fiktionale Film entspreche den historischen Ereignissen, betonte Zeitsprung-Geschäftsführer Michael Souvignier am Freitag. „Er sei ein Kunstwerk und entstelle niemanden.“ Der Zweiteiler arbeitet den Contergan-Arzneimittel-Skandal der fünfziger und sechziger Jahre auf.

Das Landgericht hatte im Juli einstweilige Verfügungen gegen die Ausstrahlung des Films weitgehend bestätigt. Diese waren auf Antrag der Contergan-Herstellerfirma Grünenthal sowie des Opferanwalts Karl-Hermann Schulte-Hillen erlassen worden. Das Gericht habe seine Entscheidung auf eine Drehbuchfassung gestützt, obwohl der fertige Film vorgelegt worden sei, kritisierte der WDR. Das Gericht habe den Film zwar als Kunstwerk eingeordnet, aber gleichzeitig den für Kunstwerke geltenden weitgehenden Schutz der Verfassung versagt.
 
Stattdessen habe die Pressekammer den für die Presseberichterstattung geltenden Maßstab angelegt, hieß es. Danach seien Abweichungen der filmischen Darstellung von den historischen Geschehnissen unzulässig. Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts werde es voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres geben.
 
Das von der Firma Grünenthal 1957 entwickelte Schlafmittel Contergan war in den sechziger Jahren auch gegen Schwangerschaftsübelkeit verschrieben worden. Tausende Kinder kamen daraufhin schwerst missgebildet zur Welt. Im Mittelpunkt des bereits im Januar abgedrehten WDR-Zweiteilers unter der Regie von Adolf Winkelmann steht ein Anwalt (Benjamin Sadler), der selbst Vater eines contergangeschädigten Kindes ist und einen Prozess gegen das verantwortliche Pharmaunternehmen anstrengt. (dpp)[fp]

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