Landesmedienanstalten: Mobile 3.0 soll DVB-H-Versuchslizenz zurückgeben

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Stuttgart – Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten(ZAK) sieht das aktuelle DVB-H-Versuchsprojekt für beendet an.

„Wir erwarten, dass das Konsortium Mobile 3.0 bis Ende Oktober die Lizenzen zurück gibt. Mit einer schnellen Rückgabe wird der Weg frei für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen. Damit kann auch auf die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angemessen reagiert werden“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Thomas Langheinrich. Sollte die Lizenz nicht zurück gegeben werden, muss ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden.

Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN ging der ZAK-Vorsitzende davon aus, dass eine neue Ausschreibung erst nach November stattfinden dürfte. Dabei müsse auch überprüft werden, inwiefern die Tatsache berücksichtig werden müsse, dass die Öffentlich-Rechtlichen bereits via DVB-T per Handy empfangbar seien.
 
„Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen. Dazu hat das Betreiberkonsortium in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem ursprünglichen Gesamtmodell unverändert festzuhalten. Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt“, begründet Langheinrich das Ende des Versuchsprojektes.
 
Auch ein in Aussicht gestellter Einstieg eines möglichen neuen Investors in das Mobile 3.0 Konsortium im Rahmen des laufenden Pilotverfahrens ist für die Landesmedienanstalten kein gangbarer Weg, weil er die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Gesellschafterstrukturen grundlegend verändern würde, ohne an der Gesamtsituation etwas zu verbessern.
 
Seit 1. September besteht mit dem 10. Rundfunkstaatsvertrag eine neue Rechtslage, die den Plattform-Betrieb von DVB-H erstmals auf eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage stellt. Ein Neustart von DVB-H könnte daher gleich in einem auf längere Zeit angelegten Regelbetrieb erfolgen und die veränderte Marktlage berücksichtigen. „Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam mit den Marktteilnehmern den Schatz DVB-H doch noch zu heben“, so Thomas Langheinrich. [fkr]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Landesmedienanstalten: Mobile 3.0 soll DVB-H-Versuchslizenz zurückgeben Na, ob das noch gelingt? DVB-H ist hierzulande so tief begraben, dass das schwer werden dürfte. Pay-TV (Premiere) ist in diesem Lande tief in der Krise - wo sollen da noch Kunden herkommen, die bereit sind, fürs Mäusekino via DVB-H Geld ausgeben? Dann zahlen die Leute eher für UMTS und ziehen sich die Filmchen, die sie sehen möchten, übers Internet. Und die (einzig) freien ÖR-Programme gibt's alternativ auch über DVB-T, das inzwischen viele Mobilgeräte ebenfalls empfangen können (auch wenn DVB-H zumindest technisch gesehen besser für Mobilempfang geeignet ist). In Zeiten knapper Frequenzressourcen sollte es für die Landesmedienanstalten eigentlich nur eine Konsequenz geben: Die Umwidmung der für DVB-H reservierten Frequenzen für HDTV (DVB-T2)! Grüße - DigiBC
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