MPEG-2-Streit: Amino weist Vorwürfe zurück

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Düsseldorf/Cambridge, England – Mitglieder des MPEG-Konsortiums MPEG LA haben den Receiver-Hersteller Amino verklagt. Amino wehrt sich nun gegen die Vorwürfe, den MPEG-2-Komprimierungsstandard ohne gültige Lizenz zu nutzen.

Auch seien, so die Pressemitteilung von Amino weiter, keine Patentvollzugsmaßnahmen zugestellt worden. Das Landgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob Amino den Video-Kompressionsstandard für digitales Fernsehen im Rahmen seiner IPTV-Technologien ohne Zustimmung nutzt.

„Wir versuchen seit 2005, zu einer gütlichen Vereinbarung mit unseren Lieferanten und MPEG LA zu kommen“, beteuert Bob Giddy, CEO von Amino. Sein Unternehmen nehme diese Angelegenheit und die Verpflichtungen gegenüber dem Urheberschutzrecht Dritter sehr ernst. „Amino verfügt über zahlreiche Lizenzen Dritter, darunter auch solche von MPEG LA, und wir werden in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten dringend darauf drängen, dass MPEG LA diese Angelegenheit frühest möglich belegt“, so Giddy kämpferisch.
 
Laut Klageschriften bietet Amino in Deutschland Produkte an, wie zum Beispiel Digitalempfänger oder andere digitale Übertragungssysteme, die durch ein Patent geschützte MPEG-2-Methoden verwenden, ohne dafür einen Lizenzeintrag bei den einzelnen Patentinhabern beantragt zu haben oder eine von MPEG LA angebotene Portfoliolizenz zu besitzen, die diese Patente beinhaltet.

Die Klage fordert unter anderem eine finanzielle Entschädigung und eine einstweilige Verfügung, die Amino die Verwendung von MPEG-2-Patenten für ihre Produkte und deren Angebot, Vermarktung oder Import untersagt. Kläger in den unterschiedlichen Prozessen sind unter anderem CIF Licensing, die Columbia University, GE, Matsushita, Mitsubishi, Philips, Samsung, Sony, Thomson und JVC.
 
Amino versichert hingegen, dass die Gegner gesetzlich nicht befugt seien, Amino-Produkte mit MPEG-2-Technologie vom Markt zu nehmen. Ferner gebe es keinen Anspruch auf Schadensersatz oder andere Entschädigungen. Dies gelte auch für Besitzer von Amino-Geräten.
 
Das englische Unternehmen hat angekündigt, sich gemeinsam mit seinen Lieferanten gegen diese Anschuldigungen zu wehren. Amino will seinerseits Schadensersatzforderungen für die Kosten des Anwalts sowie für den erlittenen Schaden des Ansehens des Unternehmens geltend machen. [lf]

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