Österreich: Handy-Fernsehen braucht keine eigene Lizenz

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Streaming Bild: © Creativa Images - Fotolia.com
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Wien – Der Oberste Gerichtshof in Österreich hält die Übermittlung von TV-Programmen mittels Streaming für eine Kabelweiterverbreitung, sodass eine gesonderte Lizenzierung von Handy-TV nicht mehr möglich ist.

Das entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) in einem Urteil vom 26. August vergangenen Jahres (Az. 4Ob 89/08d). Wie die österreichische Zeitung „Der Standard“ berichtet, hatte der beklagte Mobilfunkanbieter seinen Kunden ermöglicht, über Live-Streaming die Programme des ORF im Handy-TV zu empfangen.

In dem Fall klagte ein Pay-TV-Anbieter, der nicht die Premiere AG ist, wie ein Sprecher des OGH gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage bestätigte, der über die Rechte an der Ausstrahlung der Fußball-Bundesliga verfügte. Die Klägerin hatte dem ORF nach Angaben des „Standards“ per Lizenzvereinbarung dem Mobilfunkanbieter die Übertragungsrechte für die Fußballspiele eingeräumt, dem Mobilfunkanbieter hingegen nicht.
 
Der OGH beurteilte das Streaming als integrale Verbreitung des ORF-Signals, das vom ORF weder verhindert werden kann, noch zu einem Lizenzentgelt berechtigt, berichtet „Der Standard“. [ar]

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