Trump unterzeichnet Verfügung gegen Twitter und Co

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US-Präsident Donald Trump wirft Online-Netzwerken wie Twitter Zensur vor und will die Plattformen mit einer neuen Verordnung stärker reglementieren.

Trump unterzeichnete die Verfügung am Donnerstag im Weißen Haus. Er will damit eine als Section 230 bekannte Klausel überarbeiten lassen. Gemäß dieser Regelung – Teil eines Gesetzes von 1996 – werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte wie Kommentare und Videos haftbar gemacht. Zugleich wird Plattformen dadurch erlaubt, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen.

US-Justizminister William Barr sagte, die Klausel solle nicht abgeschafft, aber reguliert werden. Sie sei weit über ihren ursprünglichen Zweck hinaus gedehnt worden.

Trump sagte, es gehe um den Schutz der Meinungsfreiheit und der Demokratie. Große Online-Plattformen hätten „unkontrollierte Macht“, menschliche Interaktion zu zensieren und einzuschränken. Sie versuchten, Ansichten, die ihnen nicht gefielen, zu unterdrücken. „Wir können das nicht zulassen“, mahnte er. „Diese Zensur und Voreingenommenheit ist eine Bedrohung für die Freiheit.“ Der Präsident sagte, er rechne mit Klagen gegen sein Vorgehen, sei jedoch entschlossen, dies durchzuziehen. „Wir haben es satt.“

Auslöser für Trumps Vorstoß ist eine Auseinandersetzung mit Twitter. Der Kurznachrichtendienst – Trumps bevorzugte Plattform – hatte am Dienstag erstmals einen Tweet des Präsidenten einem Faktencheck unterzogen. Darin hatte Trump behauptet, dass Briefwahl Wahlbetrug Vorschub leiste. Dem Faktencheck zufolge ist dies irreführend. Trump warf Twitter daraufhin vor, sich in die US-Präsidentenwahl im November einzumischen.

Bei der Unterzeichnung der Verfügung kritisierte er, der Faktencheck sei „unangemessen“ und „politischer Aktivismus“ von Twitter.

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53 Kommentare im Forum

  1. Och der Beleidigte... Ist sein bevorzugtes Sprachrohr ihm in den Rücken gefallen? Sowas aber auch.
  2. Es wird wohl genug Leute geben die gerade Trumps Twitterergüsse sezieren und auf ihre Klagewürdigkeit hin untersuchen. Können sich die Plattformen den Schaden bei einer Klage eigentlich hinterher vom Verursacher zurückholen?
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