Abkassierten Hartz-IV-Empfängern Gebühren zurückzahlen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht einem Hartz-IV-Empfänger in Sachen Rundfunkgebühren Recht gab, soll die sächsische Staatsregierung das Urteil nun auch politisch begründen.

„MDR und GEZ sollten das Berliner Urteil unverzüglich berücksichtigen“, fordert Heiko Hilker, Mitglied des sächsischen Landtages und medien- und technologiepolitischer Sprecher von „Die Linke.PDS“. Außerdem sei es „nur recht und billig, all denjenigen, die unzulässigerweise aufgrund eines verfassungsrechtlich bedenklichen Staatsvertrages sowie einer rechtswidrigen Praxis abkassiert wurden, die Rundfunkgebühr zurückzuerstatten“.

Darüber hinaus forderte Hilker die sächsische Staatsregierung auf, den Rundfunkstaatsvertrag auf Basis des Berliner Urteils unverzüglich anzupassen.
 
Hilker bezieht sich dabei auf die Urteilsbegründung des Berliner Landgerichtes (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Dort hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt, der Arbeitslosengeld I bezog und einen geringen Zuschuss – sieben bis zwölf Euro – vom Job Center erhielt. Aufgrund dieses Leistung, die über den Grundbetrag hinaus ging, musste der Kläger monatlich 17,03 Euro an die GEZ abführen.
 
Hartz-IV-Betroffene, die dieses zusätzliche Geld nicht erhielten, waren von den Rundfunkgebühren befreit. Die Richter standen deutlich auf der Seite des Klägers und erklärten, dass Betroffene, einen derart geringen Zuschuss bekämen, für die Beiträge an die GEZ ihre Grundleistung antasten müssten. Dies sei verfassungsrechtlich jedoch bedenklich. [ft]

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