Amazon: Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht droht

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Europa Flaggen; © Sergii Figurnyi - stock.adobe.com
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Klamotten, Elektronik und Laptop-Taschen: Die Liste der Waren, die Amazon direkt und auf eigene Rechnung anbietet, ist unendlich lang. Nutzt der Konzern dabei Daten auf seiner Handelsplattform, um Drittanbieter auszubooten und sich Vorteile zu verschaffen?

Der weltgrößte Online-Händler Amazon muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der EU fürchten. Nach dem vorläufigen Ergebnis von Untersuchungen der EU-Kommission missbraucht das amerikanische Unternehmen seine Marktmacht und verstößt damit gegen Kartellvorschriften.

Amazon werde vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen, erklärte die Behörde am Dienstag in Brüssel. Das Unternehmen baue damit seine beherrschende Stellung im Bereich der Marktplatz-Dienste in Frankreich und Deutschland aus und vermeide die normalen Geschäftsrisiken, die mit dem Wettbewerb im Einzelhandel verbunden sind.

Amazon hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Bleiben die Wettbewerbshüter danach bei ihrer Einschätzung, könnte auf den Konzern eine milliardenschwere Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich 2019 auf rund 280,5 Milliarden US-Dollar (237,6 Mrd Euro).

Amazon wies am Dienstag die Vorwürfe aus Brüssel zurück. „Amazon macht weniger als ein Prozent des weltweiten Einzelhandels aus – und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, größere Einzelhändler“, erklärte der Konzern. Kein Unternehmen kümmere sich mehr um kleine Händler oder habe in den vergangenen zwanzig Jahren mehr für ihre Unterstützung getan als Amazon. „Es gibt mehr als 150.000 europäische Händler, die in unseren Stores verkaufen. Sie erwirtschaften jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz und haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen.“

Amazon macht sich selbst klein

Die Europäer sind aber nicht die ersten, die das Geschäftsgebaren von Amazon kritisch beäugen. Ende Juli musste Konzern-Chef Jeff Bezos vor einem Senatsausschuss in den USA erscheinen. Dort wurde Bezos mit Fragen dazu überschüttet, ob Amazon Daten von Händlern nutze, die Waren auf der Plattform des Konzerns verkaufen, um ihnen mit eigenen Angeboten Konkurrenz zu machen. Der Amazon-Chef sagte, es gebe zwar interne Vorschriften dagegen, er könne aber nicht garantieren, dass sie nie verletzt worden seien.

Die Wettbewerbshüter der EU hatten im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei gehen sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen.

Dies ist möglich, weil Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler zur Verfügung stellt.

Zu den Beschwerdepunkten schreibt die EU-Kommission nun, die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr große Mengen nicht-öffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung stünden, „die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts fließen, wo sie aggregiert und genutzt werden, um Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon auszutarieren“. Dies sei zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem Marktplatz.

Amazon könne so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkauften und seine Angebote auf der Grundlage nicht-öffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer anpassen.

„Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert“, kommentierte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager. Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon- Plattform müssten fair sein.

Einkaufswagen-Feld von großer Bedeutung

Unabhängig von den oben genannten Vorwürfen will die Kommission weiter prüfen, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um eigene Einzelhandelsangebote und die Angebote von Marktplatz-Verkäufern, die die Logistik- und Zustellungsdienste des Unternehmens nutzen („Versand-durch-Amazon“), bevorzugt zu behandeln.

Dabei spielt unter anderem die Vergabe des Einkaufswagen-Feldes eine große Rolle. Für Verkäufer sei die Zuweisung dieses Feldes von entscheidender Bedeutung, da dort nur das Angebot des jeweiligen Verkäufers für ein gewähltes Produkt erscheine und der überwiegende Teil aller Verkäufe über dieses Feld generiert werde, erklärt die Kommission.

Überraschend kommt der harte Kurs der EU gegenüber Amazon nicht. Die europäischen Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Gegen Google verhängte Vestager so in drei Verfahren Bußgelder von insgesamt 8,25 Milliarden Dollar. Dabei ging es unter anderem um das Smartphone-System Android und die Shopping-Suche mit Artikel-Angeboten. Seit dem Sommer prüft die Kommission zudem nach Beschwerden von Konkurrenten, ob Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store und beim Bezahlsystem Apple Pay betreibt.[Ansgar Haase und Christoph Dernbach]

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17 Kommentare im Forum

  1. Ich will zuerst die EU-Kommission in den Himmel loben und sie danach gleich in Schutt und Trümmern zu legen. Zuerst mal finde ich gut, dass die Kommission in den Belangen »sich bemüht« uns EU-Bürger durch Verbraucherrechte und Unternehmen durch "Wirtschaftsbalance" will ich es mal nennen, "zu schützen versucht". Ohne diese Bemühungen, oder mag man es auch Protektionismus nennen, wäre wir alle schlechter dran. Jetzt zum längeren zerfleddern der Kommission: Gegen alle großen US-Tech-Giganten geht die Kommission mal mehr mal weniger vor - "in unserem Sinne". Diese ganzen Entwicklungen waren und sind absehbar. Daher schaut die Kommission auch länger zu als sie schon früh genug den Hebel den sie hat anlegen kann, um diese Gebaren der US-Techs zu bremsen, zumindest in der EU. Ich will nur mal als Glanzbeispiel Microsoft hernehmen. Extra für die EU hat MS die Windows Versionen mit dem N auf dem Mark und dennoch nimmt von diesen Versionen keiner Notiz, weil niemand weiß was diese Version von der ohne N unterscheidet. Demzufolge nutzen dennoch hier alle weiterhin die US- oder Globalversion. Und weiter noch: Zwar hat die EU MS dazu verdonnert eine der EU-Vorgaben konforme Windows Version anzubieten, doch so richtig ernst scheint die Kommission das nicht zu nehmen, es weiter zu überprüfen ob MS dem auch nach kommt. In der N Version sind zwar einige Programme und Funktionen abgeschaltet, aber dennoch im System - wenn auch deaktiviert - implementiert und lassen sich von kundigen wieder aktivieren. Weiter noch: Zwar hat die EU bei Windows die N Version durchgesetzt, aber keiner weiß wirklich was sie von der US-Version unterscheidet. MS hat danach durch die stetigen Updates immer mehr andere Bloatware implementiert, über die sich wohl zu 90%, wenn nicht gar mehr der Windows-Nutzer ärgern und nicht mal nutzen. Das finde ich von der Kommission nicht besonders konsistent und logisch, beim Einen Druck auf MS auszuüben Funktionen und Software zu deaktivieren - sprich, das Eine zu lassen; aber durch stetige Update-Erweiterungen MS dafür andere Software implementiert und Funktionen. Manche Funktionsupdates mögen schon eine Komfortverbesserung sein, aber vieles ist wie man das von MS kennt eine Verschlimmbesserung. Und in dem Bereich handelt die Kommission nicht besonders konsistent und logisch. Daher habe ich meine Zweifel - obwohl sie das Richtige für uns alle im Sinn hat - genau das auch durchsetzt, weil diese gewieften Manager immer wieder Schlupflöcher durch Softwareupdates und AGB-"Optimierungen" und Weiterentwicklungen finden. Also wenn es die EU schafft, amazon hier an die Kette zu legen, findet Bezos mit seinem Managerstab Wege das in Zukunft auszuhebeln, genau wie es MS mit der Windows N Version vorgemacht hat. Also es gilt da schon genau hin zuschauen und zu hören was die Kommission ankündigt, was sie wie umsetzt, wie und wie lange sie es durchsetzt. Die EU schaut diesen Techs immer zu und lässt sie erstmal machen und wird im Nachhinein tätig, anstatt im Vorfeld proaktiv diesen Techs Regeln vorzugeben. Denn bis die EU diese Techs verklagt und vor Gericht recht bekommt, vergehen immer Jahre, in der Zeit haben diese Techs freie Hand mit dem durchzukommen, was die EU-Kommission im Vorfeld schon durch Auflagen, Gesetze und Regularien regeln könnte. Das wird sich allerdings schwierig gestalten, so lange sich diese Techs in der EU das Land heraussuchen können als EU-Firmensitz, in dem sie das ungehinderter erst mal machen können und dürfen, als in anderen Ländern. Also man muss da schon tief in den EU-Sumpf rein, damit man da noch durchblickt, ob sie mit dem was sie in unserem Sinne tut, auch gut ist. Es ist nicht alles schlecht, aber es ginge bedeutend besser, als diesen Techs immer mit Klagen und Gesetzen im Nachhinein nach zu rennen. So was gehört im Vorfeld geregelt. Man weiß doch um die Ungezügeltheit der Angelsachsen. Erstmal machen, wenn's nicht geht, werden wir schon zurecht gewiesen. Und bis das geschieht, vergehen Jahre vor Gerichten und die kommen mit dem, was sie eigentlich nicht dürfen sollten, bis zur Klage durch.
  2. Seit Jahren bekannt, noch nie was passiert. Amazon hat anscheinend Narrenfreiheit. Bin gespannt, was da rauskommt...
  3. Wir sprechen uns in 5 Jahren wieder und in 10 bis 15 Jahre bis die ganzen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
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