Anstalt beanstandet Werbespots im Nachtprogramm von Hamburg 1

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Norderstedt – Hamburg 1 hat in seinem Nachtprogramm unzulässige pornografische Inhalte ausgestrahlt bzw. für solche geworben und damit gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen.

Das stellte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA HSH) nach eigenen Angaben auf seiner jüngsten Sitzung fest und sprach eine förmliche Beanstandung aus. Hamburg 1 hatte am 19. Februar 2008 und am 14. April 2008 in seinem Nachtprogramm von 0.30 bis 5 Uhr die von der Pink Adventure AG produzierte Sendung „pinksim! Hot Movie Night“ ausgestrahlt, die im Wesentlichen aus Werbespots für Telefonsexdienste, fiktionalen Formaten sexuellen Inhalts und „redaktionell aufbereiteten“ Sendungen zum Thema Sex bestand.

In dieser Sendung wurden insgesamt drei Werbespots gezeigt, die pornografische Darstellungen enthielten. Zudem wurden unzulässiger Weise mehrere pornografische Internetseiten beworben.
 
Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sah der Medienrat ab, da die Werbespots mittlerweile aus dem Programm genommen worden sind. [ar]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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