APS-Kunden müssen Premiere Auskunft geben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bezahlsender Premiere hat Anspruch auf genaue Umsatzzahlen der neuen Konkurrenten.

Pay-TV-Anbieter, die die APS-Plattform unabhängig von Premiere nutzen wollen, müssen dafür trotzdem Zahlungen an den Mitbewerber tätigen.

Das wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Januar erneut bestätigt. Je Abonnent seien mehrere Gebühren fällig, beispielsweise für die Nutzung der Smartcards sowie des Verschlüsselungssystems. Erreiche ein Drittanbieter innerhalb von zwölf Monaten mehr als 400 000 Abonnenten, müsse er fünf Prozent aus den Umsätzen, die über die Smartcards generiert werden, an Premiere abführen.
 
Um den genauen Umsatz sowie die Abonnentenzahlen festzustellen müssten die neuen Mitbewerber im Streitfalle auch Wirtschaftsprüfern Einblick in ihre Geschäftsunterlagen gewähren. Premiere wäre so jederzeit bestens über die aufstrebende Konkurrenz informiert. Und zwar nicht nur über Pay-TV-Sender, sondern im Falle der sich in naher Zukunft abzeichnenden Grundverschlüsselung des deutschen Privatfernsehen auch über die Geschäfte von RTL und ProSiebenSat.1. Nach Informationen von DIGITAL FERNSEHEN ist dies einigen deutschen TV-Sendern, die Interesse an einer verschlüsselten Ausstrahlung über die APS-Plattform hätten, ein Dorn im Auge. Sie wollen ihre Geschäftsgeheimnisse, und dazu zählen nun einmal die genauen Erlöse pro Smartcard, auf keinem Fall Premiere offenbaren. [mg]

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