ARD-Finanzen: HR will über Umverteilung reden

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Der Hessische Rundfunk (HR) erwartet eine Diskussion über die Finanzverteilung innerhalb der ARD-Anstalten.

„Wir müssen darauf achten, dass die Kluft zwischen den leistungsstarken Sendern und der Gemeinschaft nicht immer weiter auseinandergeht“, sagte HR-Intendant Manfred Krupp der Deutschen Presse-Agentur.

Der HR gehöre zwar noch zu den gebenden Sendern. Krupp hat die Befürchtung, dass der HR in den nächsten Jahren in die Gruppe der Anstalten rutschen könnte, die Finanzhilfen von anderen ARD-Anstalten brauchen könnten. „Angesichts der Gesamtgemengelage ist es jedes Mal wieder eine Diskussion, ob der HR nicht Nehmer im Finanzausgleich werden müsste“. Krupp sagte: „Wir werden intern auf ARD-Ebene über die Verteilungsmechanismen reden“. Krupp geht 2022 in Ruhestand, noch im Oktober wird voraussichtlich bei der Intendantenwahl ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin bestimmt.

Den ARD-Finanzausgleich kann man sich ganz grob so wie den Länderfinanzausgleich vorstellen. Finanzstärkere Mitglieder einer Gruppe stützen die finanzschwächeren. Das Instrument des ARD-Finanzausgleichs ist per Staatsvertrag festgelegt – die Bundesländer bestimmen weitgehend die Medienpolitik in Deutschland. Es gibt derzeit zwei ARD-Anstalten, die Geld von anderen Sendern der Gemeinschaft bekommen: der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen.

Die Rundfunkbeiträge, die in einem Bundesland von den Haushalten und Betriebsstätten zusammenkommen, werden neben ZDF und Deutschlandradio anteilig auf die dort jeweils ansässige ARD-Anstalt verteilt. Die Einnahmen im Saarland und in Bremen reichen für die Unterhaltung des ARD-Programmauftrags nicht aus. Daher müssen finanzstarke Sender der ARD-Gemeinschaft wie zum Beispiel der Westdeutsche Rundfunk (WDR) im bevölkerungsreichen Bundesland Nordrhein-Westfalen zuschießen.

Im April hatte der inzwischen in den Ruhestand gegangene SR-Intendant, Thomas Kleist, für eine Reform des internen Finanzausgleichs plädiert. Er sagte damals: „Das gesamte Beitragsaufkommen [müsste] in einem gemeinsamen Topf gesammelt und dann unter allen Rundfunkanstalten einschließlich Deutschlandradio und ZDF verteilt werden“

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