ARD fordert Umsetzung von EU-Resolution

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Europaratsmitglieder haben sich in der Resolution verpflichtet, einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag dynamisch weiterzuentwickeln.

Die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD begrüßt die Resolution des Europarates zum grenzüberschreitenden Medienpluralismus vom 10. / 11. März 2005, in welcher er die Unverzichtbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter hervorhebt.
 
Der Europarat bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein besonders wichtiges Element des sozialen Zusammenhalts, als essentiellen Faktor pluralistischer Kommunikation und Spiegel kultureller Vielfalt. Die Gremienvorsitzenden der ARD fordern die EU-Kommission auf, diese Verpflichtung bei ihrer Politik gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen und insbesondere bei der Anwendung der Regeln des Europäischen Beihilferechts, der Fernsehrichtlinie und der geplanten Dienstleistungsrichtlinie zu berücksichtigen.
 
Die Kompetenz zur Bestimmung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt bei den Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG setzt der deutsche Rundfunkgesetzgeber unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den Rahmen, welcher u. a. durch Selbstverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter konkretisiert wird. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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