
Ein im April gefälltes Urteil sei von beiden Seiten nicht akzeptiert worden, heißt es.
ARD und Joyn treffen sich nochmals vor Gericht. Gegenüber epd medien wurde bestätigt, dass ein im Eilverfahren getroffenes Urteil, das im April vom Kölner Landgericht verkündet wurde, von beiden Seiten nicht akzeptiert worden sei. So hat die ARD Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt. Im Streit ging es darum, dass ProSiebenSat.1 Verlinkungen zur ARD Mediathek angelegt hatte – eine solche Zusammenarbeit war vorher aber offenbar nicht vereinbart worden.
Das Landgericht hatte im Frühjahr festgestellt, dass ProSiebenSat.1 damit gegen das urheberrechtliche Datenbankherstellerrecht verstoßen habe, teilte die ARD nun mit. Untersagt worden sei auch die markenrechtliche Nutzung von ARD-Marken. Nicht anerkannt hatte das Gericht damals einen Schutz nach dem Medienstaatsvertrag und auch Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs sprach das Gericht der ARD nicht zu. Daher nun die Berufung. In Folge der Berufung seitens der ARD habe auch Joyn Berufung eingelegt, heißt es aus Unterföhring.
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