ARD und Joyn streiten weiter

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Joyn; © Joyn
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Ein im April gefälltes Urteil sei von beiden Seiten nicht akzeptiert worden, heißt es.

ARD und Joyn treffen sich nochmals vor Gericht. Gegenüber epd medien wurde bestätigt, dass ein im Eilverfahren getroffenes Urteil, das im April vom Kölner Landgericht verkündet wurde, von beiden Seiten nicht akzeptiert worden sei. So hat die ARD Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt. Im Streit ging es darum, dass ProSiebenSat.1 Verlinkungen zur ARD Mediathek angelegt hatte – eine solche Zusammenarbeit war vorher aber offenbar nicht vereinbart worden.

Das Landgericht hatte im Frühjahr festgestellt, dass ProSiebenSat.1 damit gegen das urheberrechtliche Datenbankherstellerrecht verstoßen habe, teilte die ARD nun mit. Untersagt worden sei auch die markenrechtliche Nutzung von ARD-Marken. Nicht anerkannt hatte das Gericht damals einen Schutz nach dem Medienstaatsvertrag und auch Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs sprach das Gericht der ARD nicht zu. Daher nun die Berufung. In Folge der Berufung seitens der ARD habe auch Joyn Berufung eingelegt, heißt es aus Unterföhring.

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2 Kommentare im Forum
  1. Verständlich, schließlich hat man wie im Artikel geschrieben sich mit Inhalten fremder Seiten/Portale ohne Absprache eingedeckt. Dazu kommt, dass ich es sogar das vorgehen als illegal zu bezeichnen. Die ZDF Streams der Mediathek sind nicht in fremden Player abzuspielen. Das heißt man muss bei Joyn in der Entwicklung ein Skript/eine Logik entwickelt haben welcher den Content-Schutz umgeht bzw. den Access-Token erzeugt und aufrecht erhält um den Inhalt in einem fremden Player, in diesem Falle der Joyn Player auf Webseite und App, abgespielt zu bekommen. Dabei ist es nicht relevant, dass die View-Zahlen weiterhin bei der ARD und ZDF gezählt worden wären. Letztendlich ist es ja auch ein Schaden selber für die Mediatheken, wenn die Kundschaft dann nicht mehr in der ARD Mediathek/ZDF.de unterwegs sind, weil der von der ARD/ZDF produzierte Content via Joyn zu sehen wäre und somit eventuell auch Inhalte wie Highlights von Sportsendungen dann nicht gefunden/gesehen wären => Minderung der Klick/View Zahlen für die Seitenbetreiber selber. Desweiteren produzieren die ÖR ja keine Inhalte, damit die Konkurrenz-Plattform Joyn mehr Content anbieten kann.
  2. Ja, und Ihnen wird dann quasi etwas weggenommen. Womit andere sich bereichern. Während deren Inhalte zum Teil nur über Bezahlschranke oder gratis mit Werbung zu konsumieren sind. Die ÖR haben schon Recht.. Sky z. B. kauft ja Filme und Serien bei den ÖR ein, um die z. B. Bei Sky Krimi usw. zu zeigen, während Joyn quasi nur durch Links an Klicks verdient. Ohne zu bezahlen.
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