ARD und ZDF schütten mehr Geld an Filmemacher aus

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Für ARD-Autoren wurden kürzlich höhere Vergütungen vereinbart. Auch das ZDF verbessert die Situation für Dokumentar-Filmer.

Autoren von ARD-Produktionen können künftig mit höheren Vergütungen rechnen. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung, mit der für alle von der ARD beauftragten Produktionen eine Kombination aus Basis- und Nachvergütung eingeführt wird. Wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) am Wochenende berichtete, wurde damit die bisherige durch Einmalzahlungen oder Wiederholungshonorare geprägte Vergütungspraxis beendet.

Die nun vereinbarten Basisvergütungen seien Mindesthonorare, die deutlich über der bislang gezahlten Durchschnittsvergütung lägen. Den Autoren werde zudem ein Anspruch auf Erlösbeteiligung bei der kommerziellen Auswertung eingeräumt. Neu sei auch der Einstieg in eine nutzungsbezogene Online-Vergütung.

Die Regelung sei nach eineinhalbjährigen Verhandlungen zwischen der ARD, der ARD-Tochter Degeto und der Produzentenallianz auf der einen sowie dem Verband der deutschen Drehbuchautoren und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage auf der anderen Seite zustande gekommen. Sie trete rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Von der Vereinbarung seien etwa 200 Produktionen pro Jahr betroffen, berichtete ein NDR-Sprecher.

Wie der NDR-Justiziar Michael Kühn als Verhandlungsführer der ARD sagte, wird in zwei Jahren überprüft, ob es zu der beabsichtigten Besserstellung der Autoren gekommen ist. Der Verhandlungsführer der beiden Drehbuchverbände, Peter Henning, betonte, dass die Vereinbarung ein Schritt zur Sicherung der Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade mit Blick auf neue Player am Markt sei.Auch beim ZDF neue Vergütungsregeln

Die Allianz Deutscher Produzenten und der Bundesverband Regie haben auch mit dem ZDF eine neue gemeinsame Vergütungsregel für Dokumentationen und Reportagen vereinbart. Damit sind neben den bereits bestehenden Vereinbarungen zu Fernsehfilmen beziehungsweise fiktionalen Reihen und Serien die Rahmenbedingungen im dokumentarischen Bereich einvernehmlich geregelt.

Die neue Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage der bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich angewendeten „Gemeinsamen Vergütungsregel“. Sie sieht erneut Verbesserungen für die Autorinnen und Autoren sowie Regisseurinnen und Regisseure vor. Die Vereinbarungen werden ebenfalls vom 1. Januar 2019 an angewendet und gelten für mindestens drei Jahre. [dpa/bey]

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