Außergerichtlicher Vergleich mit Ex Brema-Direktor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Auf seiner Sitzung am 1. Dezember 2010 hat der Landesrundfunkausschuss der Bremischen Landesmedienanstalt Brema einem Vergleich mit dem ehemaligen Direktor der Anstalt zugestimmt.

Hintergrund war nach Angaben der Landesmedienanstalt vom Donnerstag die Gewährung einer unbefristeten Zulage an einen Mitarbeiter, die nicht durch den Landesrundfunkausschuss genehmigt wurde. Die Rückforderung der Zulage vom Mitarbeiter sei durch das Arbeitsgericht abgewiesen worden, so dass die Brema die zu Unrecht gezahlten Bezüge zunächst außergerichtlich vom ehemaligen Direktor zurückgefordert habe.

Die nun erzielte außergerichtliche Einigung sieht laut der Brema-Mitteilung vor, dass der ehemalige Direktor als Schadenskompensation über 50 000 Euro an die Landesmedienanstalt zahlt. Diese Vereinbarung ermögliche eine zeitnahe Schadenskompensation, vermeide ein langwieriges Gerichtsverfahren und das damit verbundene Prozesskostenrisiko. [mw]

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