„Bild“-Livestream ist zulassungspflichtiger Rundfunk

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der „Bild“-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft.

Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. „Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen.“

Im April hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen das Medienhaus Axel Springer zurückgewiesen. Am Verwaltungsgericht fiel nun die endgültige Entscheidung in erster Instanz. Die Kammer wertete als ein Kriterium, dass dem Livestream-Angebot ein Sendeplan zugrunde liege.

Der Hintergrund: Die MABB hatte im Juli 2018 die Internet-Videoformate „Die richtigen Fragen“, „Bild live“ und „Bild-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“ beanstandet. Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten daher eine Sendelizenz, hatte die MABB erklärt.

Dagegen war Springer vor Gericht gezogen und hatte im Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das war das Eilverfahren – nun ging es um dieselbe Sache, aber im Hauptverfahren, wo die Juristen die Details prüften.

Das Oberverwaltungsgericht hielt die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt für ungeklärt und höchst umstritten. In der Abwägung gehe die Entscheidung deswegen zugunsten von „Bild.de“ aus, hatte das Gericht damals argumentiert. [dpa/bey]

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