München – Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der Änderung der Fernsehsatzung zugestimmt. Damit fällt der so genannte Kabelgroschen im neuen Jahr weg.
Zur Förderung lokaler, regionaler und landesweiter Rundfunkangebote wurde in Bayern bisher eine Gebühr von den Kabelhaushalten verlangt. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat diese Förderung nun beendet. Für die nächsten zwei Jahre wird der bayerische Staatshaushalt für die finanziellen Ausfälle aufkommen, danach sollen die Gelder aus der Rundfunkgebühr kommen.
Im Rahmen des europäischen Beihilferechts ist eine transparente Festschreibung des förderfähigen Funktionsauftrags erforderlich. Diese erfolgt für das Rundfunksystem nach dem Bayerischen Mediengesetz im Wege einer förmlichen Betrauung. Hierzu wird die BLM mit den Anbietern öffentlich-rechtliche Verträge abschließen. [lf]
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