BLM grundsätzlich für Entavio

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich grundsätzlich für die Einrichtung der Entavio-Plattform ausgesprochen.

Im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN äußerte BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring außerdem sein Unverständnis für die Aussagen des Kartellamts zu Entavio. „Dieses Beispiel zeigt, dass es einer klaren Justierung von Kartell- und Medienrecht bedarf“, so Ring. „Das Kartellamt sieht nicht, dass neben den beiden großen Familien eine Vielzahl weiterer Anbieter von Entavio profitieren. Dabei sind gerade diese für eine Sicherung der Vielfalt im digitalen Zeitalter unerlässlich.“

Rings Meinung nach ist eine Adressierbarkeit von Set-Top-Boxen die Grundvoraussetzung für neue Geschäftsmodelle. „Das Verschlüsselungsmodell ist richtig, aber es muss transparent zugehen“, so der BLM-Präsident gegenüber DF. „Das haben wir auch SES Astra so gesagt.“ Um eine Vielfalt von Sendern auch im digitalen TV-Zeitalter abzusichern, bedürfe es jedoch einer Reihe von medienrechtlichen Instrumenten wie z. B. einer Art Must-Carry-Regelung. Etwas Ähnliches wäre nach Meinung des BLM-Präsidenten auch bei den Rahmenbedingungen für Plattformen wie Entavio denkbar.
 
Mit seiner Meinung steht der BLM-Präsident nicht allein. Auch sein Kollege von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Dr. Hans Hege, hatte im Rahmen des Symposiums „Dynamische Technik – Medien in der beschleunigten Konvergenz“ gesagt, dass die Landesmedienanstalten einer Grundverschlüsselung und Adressierbarkeit nicht grundsätzlich im Wege stehen würden, sofern den Nutzern dadurch ein digitaler Mehrwert mit neuen Angeboten geboten werde (DIGITAL FERNSEHEN berichtete ).
 [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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