BLM kommt um Entschädigung Jahre nach Entzug einer TV-Sendelizenz

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Nach dem rechtswidrigen Entzug einer TV-Sendelizenz gehen die Produzenten des ehemaligen „Bayern Journals“ im Programm von Sat.1 und RTL leer aus.

Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Donnerstag die von der Produktionsfirma eingelegte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts München I ab, das eine Entschädigung von gut 200.000 Euro vorgesehen hatte. Damit war die ebenfalls eingelegte Berufung der Gegenseite, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), erfolgreich. Gegen sein Urteil ließ das Oberlandesgericht keine Revision mehr zu. Damit endet aller Wahrscheinlichkeit nach ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Produktionsfirma Camp TV und der BLM.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hatte, dass der 2009 erfolgte Widerruf der Sendelizenz rechtswidrig gewesen war, hatten die Gerichte im darauf folgenden Verfahren über Schadenersatz zunächst entschieden, dass die Fernsehmacher einen Anspruch auf den entgangenen Gewinn erheben können. In dem Verfahren vor dem OLG ging es nun um die konkrete Höhe der Entschädigung – und da lagen die Meinungen weit auseinander.

Während die BLM gar nichts zahlen wollte, forderte Camp TV anfänglich zehn Millionen Euro. Laut OLG konnte die Firma jedoch nicht nachweisen, dass ihr durch den Entzug der Lizenz Gewinne entgangen sind, da sie in den Vorjahren regelmäßig Verluste gemacht habe.

Gegen das Urteil könnten die Parteien nun nur noch eine Zulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen, um doch noch eine Revision zu erreichen.

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