Bundeskartellamt stoppt Fusion

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der ProSiebenSat.1 Media AG durch den Axel Springer Konzern untersagt.

Nach Kartellamtspräsident Böge würde der Zusammenschluss auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen.

Auf dem Fernsehwerbemarkt verfügen nach den Feststellungen des Bundeskartellamts ProSiebenSat.1 und die zu Bertelsmann gehörende RTL-Sendergruppe mit einem seit Jahren konstanten Marktanteil von jeweils ca. 40 Prozent über eine gemeinsame marktbeherrschende Position, ein sogenanntes „wettbewerbsloses Duopol“ ohne wesentlichen Wettbewerb durch Außenseiter. Durch den Zusammenschluss käme es zu einer weiteren Angleichung der unternehmensbezogenen Strukturmerkmale beider Konglomerate auf den benachbarten Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten sowie zu einer Reihe von Verflechtungen zwischen Springer/ProSiebenSat.1 und Bertelsmann. Dies würde zu einer weiteren Absicherung und damit zur Verstärkung des Duopols führen.
 
Auf dem bundesweit abzugrenzenden Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen würde der Zusammenschluss zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Springer führen. Der Verlag hat auf diesem Markt mit der BILD – Zeitung einen Marktanteil von ca. 80 Prozent. Durch den Zusammenschluss erhielte Springer die Möglichkeit, die Stellung der BILD durch werbliche und publizistische medienübergreifende Unterstützung (crossmediale Promotion) weiter abzusichern und damit zu verstärken. Schließlich würde der Zusammenschluss auch zu einer Verstärkung der Marktstellung von Springer auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen füh en. Dem Springer-Verlag kommt hier mit BILD und Welt bereits heute eine überragende Marktstellung mit rund 40 Prozent Marktanteil zu.
 
Springer wird sich der Entscheidung nicht widerstandslos fügen: Wie das in Berlin ansässige Unternehmen mitteilte, werde die Axel Springer AG die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen.
 
Schon vor der jetzt bekannt gegebenen Entscheidung war abzusehen, dass das Kartellamt kein grünes Licht für die Fusion geben würde, nachdem Springer sein Angebot zurückgezogen hatte, den Sender ProSieben nicht zu verkaufen. Die Bundesbehörde hatte ihre Zustimmung jedoch nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass Springer einen der beiden großen Sender – ProSieben oder Sat.1 – abstößt. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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