Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Gute Nachricht für die Kabelnetzbetreiber: Die Bundesnetzagentur will sich in Zukunft auf den Märkten der Kabelnetzbetreiber aus der Regulierung zurückziehen. Die Behörde hält das allgemeine Wettbewerbsrecht für ausreichend.

Die Bundesnetzagentur will die Kabelanbieter aus der Regulierung nehmen. Die Agentur kam zu diesem Schluss, nachdem sie die derzeit noch gültige Marktanalyse überprüft hatte. Laut einer Mitteilung der Behörde vom Freitag hatte sie diese Märkte überprüft, weil auch die EU-Kommission in ihrer überarbeiteten Märkteempfehlung diesen Vorleistungsmarkt nicht mehr als regulierungsbedürftig einstuft. Eine Überprüfung sei dennoch notwendig gewesen, um festzustellen, ob nationale Besonderheiten eine Regulierung weiterhin erforderlich machen, oder um gegebenenfalls die bestehende Regulierung aufzuheben.

Die Prüfung der Bundesnetzagentur anhand des Drei-Kriterien-Tests hatgezeigt, dass auf den Einspeise- und Signallieferungsmärkten weiterhinsowohl beträchtliche Marktzutrittsschranken bestehen als auch eineTendenz zu wirksamem Wettbewerb nicht festzustellen ist. Dennoch sei aufdiesen beiden Märkten die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechtsausreichend und somit die Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben.

Den nationalen Markt für die Bereitstellung von terrestrischenSendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüberInhalteanbietern hält die Agentur hingegen weiterhin fürregulierungsbedürftig.

Im Ergebnis der Überprüfung sollen daher die Einspeise- undSignallieferungsmärkte aus der Regulierung entlassen werden. Für dieEinspeise- und Signallieferungsmärkte sollen bisherigenRegulierungsmaßnahmen aufgehoben werden und die Aufsicht an dasBundeskartellamt übergeben werden.

Die Entwürfe zur Änderung der Aufgaben hat die Regulierungsbehörde andie EU-Kommission gesandt. Das Bundeskartellamt hat bereits zu derbeabsichtigten Marktdefinition, zur Prüfung derRegulierungsbedürftigkeit und der Feststellung beträchtlicher Marktmachtdas Einvernehmen erteilt. Die EU-Kommission hat nun einen Monat Zeit,den Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse der Bundesnetzagenturzu kommentieren. [mw]

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