Bundesrechnungshof kritisiert Steuervorteile für ARD und ZDF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem aktuellen Jahresbericht für das Jahr 2018 steuerliche Vorteile der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert.

Im Ergänzungsband Nr. 07 „Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“ bemängeln die Prüfer die steuerlichen Vorteile bei gewerblichen Einnahmen, die in den letzten zehn Jahren zu Subventionen von rund 55 Mio. Euro geführt haben.

So werden die Rundfunkgebühren, die von jedem Haushalt erhoben werden, nicht versteuert, weil der Fiskus sie als Teil der hoheitlichen Aufgabe der Anstalten sieht. Damit haben die Anstalten jährlich rund 7,8 Millionen Euro steuerfrei eingenommen.

Neben ihren hoheitlichen Aufgaben sind die Rundfunkanstalten auch wirtschaftlich tätig, zum Beispiel mit dem Senden von Werbung und dem Verkauf von Programmrechten. Hieraus erzielten die öffentlich-rechtlichen Sende rund 640 Mio.

Laut BRH können diese Einnahmen pauschal versteuert werden, allerdings wurden diese Pauschalen seit 20 Jahren nicht mehr verändert. Nach dem Bericht des BRH unterliegen der Körperschaftsteuer pauschal 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung. Auch die Einkünfte bei der Kapitalertragsteuer werden pauschalisiert.

Aber diese Pauschalen dürfen aus Wettbewerbsgründen nicht zu steuerlichen Vorteilen für die Rundfunkanstalten führen und müssen deshalb regelmäßig überprüft werden. Und die Europäische Kommission hatte Deutschland bereits im Jahr 2005 aufgefordert, die Pauschalen, die aus den Jahren 1998 beziehungsweise 2001 stammen, zu überprüfen.

Der BRH hält das Heranziehen von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer als zu niedrig. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hätte aufgrund steuergesetzlicher Änderungen bereits im Jahr 2008 für eine Anhebung um etwa 2,5 Prozent sorgen müssen. Durch die Nichtanpassungen konnten die Sender jährlich Mehreinnahmen von 5,5 Millionen verzeichnen.

Der BRH hat außerdem festgestellt, dass des für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung bis heute keine gesetzliche Grundlage gibt. Sie beruht lediglich auf einer Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 1998.

In seiner abschließenden Würdigung hält der BRH entgegen der Auffassung des BMF eine Anhebung der Pauschalen bei der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer wegen der geänderten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für zwingend erforderlich, da die derzeitigen Pauschalen zu ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteilen der Rundfunkanstalten führen. [jrk]

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5 Kommentare im Forum

  1. ALSO GEZ endlich abschaffen - steuerfinanzieren! Aber echte demokratische Mitbestimmung! Wir alle muessen ja auch die Kirche mit Steuern, unseren Steuern bezahlen - UND wir haben dort nix zu sagen ! {Der Staat überweist den Kirchen jährlich immer mehr Geld: Die Geldzahlungen der Bundesländer an die großen Kirchen sind gegenüber dem Vorjahr um gut 14 Millionen Euro auf den Rekordwert von 538 Millionen Euro gestiegen. Diese sogenannten Staatsleistungen überweist der Staat den Kirchen zusätzlich zu Kirchensteuern und zu den Zahlungen, welche die Kirchen für ihre Arbeit im sozialen Sektor erhalten, also etwa in Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern.}
  2. Was willste den in der Kirche sagen und mitbestimmen? Da gibt es z.B. die Möglichkeit sich in der Kirchengemeinschaft in Deiner Gemeinde zu engagieren. Ansonsten trete doch aus der Kirche aus. Dann wäre das schon mal weg. Die "GEZ" ist schon lange abgeschafft. Der Rest sind die übliche Kalauer, von frustrierten Wutbürgern mit ***, die nur noch abnerven, als hätten diese den lieben langen Tag nichts besseres zu tun.
  3. Z. B. den Zölibat abschaffen oder gemeinsame Ökumene. Da hast Du wohl nicht richtig gelesen, der genannte Betrag wird aus den allgemeinen Steuermitteln entnommen, da ist es egal, ob Du Mitglied bist oder nicht. Ja, wenn man keine Argumente hat und um seinen eigenen Futtertrog fürchtet ...
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