Das Vierte provoziert Medienhüter – SKL-Show trotzdem ausgestrahlt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Trotz ausdrücklicher Warnung der niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat Das Vierte am Ostermontag zur Primetime die SKL-Show „Tag des Glücks“ ausgestrahlt. Dem Sender droht jetzt ein medienrechtliches Verfahren.

Auf Anfrage des Branchendienstes „DWDL“ bekräftigte ein Sprecher der NLM am Mittwoch erneut die Position der Landesmedienanstalt, dass die Sendung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoße. Nun werde geprüft, ob gegebenenfalls ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit gegen den Sender eröffnet wird. Ein bindendes Verbot der Ausstrahlung sei auf Grund der Rundfunkfreiheit nicht möglich gewesen. Jedoch wäre der Sender seiner Verantwortung im Umgang mit dieser Freiheit nicht gerecht geworden.

Das Vierte war nicht zuletzt aufgrund einer umfangreichen Medienberichterstattung darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Ausstrahlung des Formats einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Laut den Richtlinien ist es den Fernsehsendern verboten, Glücksspiele zu bewerben. Der Privatsender RTL hatte deshalb 2008 sogar seine erfolgreiche SKL-Show mit Günther Jauch dauerhaft aus dem Programm verbannen müssen.
 
Neben Das Vierte strahlte auch der Kölner Lokalsender Center.TV die medienrechtlich problematische SKL-Show mit Moderator Matthias Opdenhövelaus – und zwar gleich ganze fünf Mal zwischen Ostermontag und Ostersonntag. Auch hier werde überlegt, ein Verfahren gegen den Betreiber einzuleiten, hieß es bei „DWDL“. [rh]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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