DI der Woche: TKG-Novelle bringt Nachteile für IPTV-Nutzer

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) befreit IPTV-Endgeräte von jeglichen Forderungen zur Verwendung interoperabler Technologien. Heißt im Klartext: IPTV-Anbieter können weiterhin proprietäre Boxen anbieten. Wer seinen DSL-Anschluss samt IPTV-Service wechselt, muss neue Hardware in Kauf nehmen.

In der Vergangenheit konnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Grundlage des TKG den IPTV-Anbietern die Verwendung interoperabler Technologien vorschreiben. Im Sinne der Marktentwicklung hat die BNetzA allerdings darauf verzichtet und die Anbieter von solchen gesetzlich verankerten Forderungen befristet freigesprochen. Mit der TKG-Novelle wurde der Netzagentur diese Möglichkeit genommen.
 
 

Wegen der Freistellung durch die BNetzA funktionierte bislang keine Set-Top-Box für den Empfang von Entertain mit Vodafone TV und umgekehrt. Da die Netzagentur nach der TKG-Novelle keine Maßnahmen mehr zur Sicherstellung der Interoperabilität für IPTV-Endgeräte treffen kann, müssen sich die IPTV-Anbieter keine Gedanken um die Interoperabilität ihrer Boxen machen und können weiterhin Technologien einsetzen, die nur für dieDarstellung ihre Inhalte, nicht aber für die anderer IPTV-Anbieter funktionieren.

Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er neue Hardware in Kauf nehmen muss, wenn er mit seinem DSL-Anbieter auch das IPTV-Angebot wechselt. Selbst wenn über den vorhandenen DSL-Anschluss neue IPTV-Inhalte eines anderen Unternehmens verbreitet würden, könnte der IPTV-Anbieter, dessen Set-Top-Box beim Endkunden steht, den Empfang des neuen Angebots unterbinden. Des Weiteren wird durch den Einsatz proprietärer Technologien ein Kaufmarkt für IPTV-Endgeräte verhindert. Die d-box lässt grüßen. „Vor allem ist der Verzicht auf Interoperabilität bei IPTV aber nicht imInteresse der Endkunden und kann die Akzeptanz digitalerRundfunkangebote behindern“, erklärt Andrea Huber, Geschäftsführerin des Kabelnetzbetreiberverbands Anga,gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER. Natürlich steht es den IPTV-Anbietern frei, interoperable Technologien zu verwenden. Damit würden sie aber ein Stück der Kontrolle über ihre Endgeräte abgeben.

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[mh]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: DI der Woche: TKG-Novelle bringt Nachteile für IPTV-Nutzer naja...ist aber technisch nachvollziehbar. der netzbetreiber muss sein netz in der hand haben. das wäre nicht mehr administrierbar, wenn im netz 30 verschiedene kastln hängen. wer soll das warten? wer soll technische standards sichern? nein, iptv ist nicht wie sat.... da gehts mit der hardware tauschen nicht so einfach, und solange sies bei den kabel fernseh receivern nicht geschafft haben, braucht man die büchse der pandora gar net aufmachen
  2. AW: DI der Woche: TKG-Novelle bringt Nachteile für IPTV-Nutzer Es war doch immer schon so, dass jeder IPTV-Anbieter seine eigenen Boxen hatte. War ernsthaft im Gespräch, das zu vereinheitlichen?
  3. AW: DI der Woche: TKG-Novelle bringt Nachteile für IPTV-Nutzer Da es nur 2 (Telekom und Vodafone) auf dem deutschen Markt gibt,die noch aktiv vermarktet werden,ist das ganze zu vernachlässigen.
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