Digitalkopie contra Urheberrecht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Es ist urheberrechtlich noch nicht endgültig geklärt, ob die digitale Kopie überhaupt erlaubt ist, daher unterstützen bis dato nur wenige freie Digitalreceivermodelle das digitale Archivieren von TV-Sendungen.

Seit September 2003 greift das neue Urhebergesetz. Wer gewerblich oder privat, entgeltlich oder kostenlos Musik, Filme oder Computerspiele im Internet ohne Berechtigung zum Download anbietet, macht sich strafbar. Privatleute dürfen laut dem Gesetz keine Kopien mehr anfertigen, wenn das Original mit „wirksamen technischen Mitteln“, sprich: einem Kopierschutz, ausgestattet ist. Privatkopien sind also ein heißes Eisen und die Auslegung „Eigengebrauch“ eine rechtliche Grauzone.

Wie kann man als Privatmensch auf legale Art seine eigene Film-Videothek erweitern? Welche Wege nutzen Hersteller, um ihren Kunden legale Kopien zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch die verschärften Kopierschutzbedingungen einzuhalten? Diese und mehr Informationen rund um das böhmische Dorf Urheberrecht erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [fp]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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