DLM kritisiert Vorschlag von EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kassel – In einer Stellungnahme an die EU-Kommission hat die DLM heftige Kritik an dem Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt geübt und zur Verbesserung des Paragraphenwerks Änderungsvorschläge unterbreitet.

So fordert die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten die Herausnahme des audiovisuellen Bereichs aus der Richtlinie. Der Vorsitzende der DLM, Prof. Wolfgang Thaenert, erklärte: „Nach Auffassung der DLM würde sich eine Dienstleistungsrichtlinie mit dem Inhalt des Richtlinienvorschlags, der aufgrund seines horizontalen Ansatzes so gut wie alle Dienstleistungen und damit auch Radio- und
Fernsehsendungen erfasst, nachhaltig und negativ auf die Medienlandschaft in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten auswirken.“
 
Der DLM-Europabeauftragte, Direktor der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien Gernot Schumann, sieht den Funktionsauftrag des Rundfunks durch den Vorschlag gefährdet: „Durch die Dienstleistungsrichtlinie könnten die Mitgliedstaaten nicht mehr gewährleisten, dass Hörfunk und Fernsehen ihre demokratische und kulturelle Funktion für die Gesellschaft erfüllen. Im Ergebnis würde der audiovisuelle Bereich einseitig wirtschaftlichen Imperativen unterworfen werden.“

Kernpunkt des Richtlinienvorschlags ist es, Dienstleistungen in Zukunft nur noch den Bestimmungen des Herkunftslands zu unterwerfen. Die Folge wäre, dass die in einigen Fällen strengeren medienrechtliche Regelungen in Deutschland, wie zum Beispiel die zur Sicherung von Meinungs- und Programmvielfalt im Rundfunk, für Anbieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Rundfunkprogramme in Deutschland verbreiten, keine Anwendung mehr fänden.
 
Die DLM fordert daher, die audiovisuellen Dienste, vor allem Hörfunk und Fernsehen, aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus zu nehmen, auch um zu verhindern, dass sich Hörfunk- und Fernsehveranstalter aus Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat mit einer „liberaleren“ Rundfunkregulierung niederlassen, um von dort aus ihre Programme in Deutschland zu verbreiten, ohne die hier geltenden rundfunkrechtlichen Bestimmungen, namentlich zur Medienkonzentration, zur Werbung, zur Kurzberichterstattung und zum Jugendschutz, einhalten zu müssen. Welche Folgen eine Verlegung der Niederlassungen und insbesondere der Produktionsstätten in andere Mitgliedstaaten im übrigen für die Authentizität der Berichterstattung hätte, liege auf der Hand. Natürlich hätte dies auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in Deutschland. Nach Überzeugung der DLM muss der audiovisuelle Bereich wegen seiner besonderen Bedeutung für Demokratie und Kultur, aber auch wegen der damit im Zusammenhang stehenden spezifischen Problemlagen, in einem eigenen Rechtsrahmen reguliert und eventuell bestehende Binnenmarkthindernisse in diesem Rechtsrahmen beseitigt werden. Dies würde nicht nur zu mehr Rechtsklarheit führen, sondern auch zu passgenaueren und operationableren Lösungen. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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