DMB-Konzept ist nicht Grundlage für DVB-H-Bewerbung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg will bei der Vergaben von DVB-H-Linzenz stärker auf direkte Kundenbindung achten. Dieses Anliegen resultiert aus den Erfahrungen, die nach der Zuteilung von Konzession im Bereich Digital Multimedia Broadcasting (DMB) gemacht wurden.

Bei Mobiles Fernsehen Deutschland (MFD), dem einzigen DMB-Lizenz-Nehmer in Deutschland nimmt man die Äußerung der Medienwächter allerdings nicht persönlich. „Wir werten das weder als Absage oder Kritik an der bisherigen Arbeit noch als Einschränkung zukünftiger Projekte“, erklärte der MFD-Geschäftsführer Jens Stender auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN. Im Gegenteil: In Sachen DMB hätte MFD Pionierarbeit geleistet. „Die Medienanstalten wissen diesen Beitrag zur Entwicklung der Zukunftstechnologie Mobile-TV zu schätzen“, meinte Stender.

Das Unternehmen will sich auf der Basis der Kenntnisse, die mit DMB gemacht wurden, weiterentwickeln. „Das damalige DMB-Konzept ist für uns keine verbindliche Grundlage für eine Dienst, den wir via DVB-H anbieten wollen“, betonte der MFD-Geschäftsführer. Die Pläne, die das Unternehmen ins Bewerbungsverfahren um die DVB-H-Konzession im Raum Berlin-Brandenburg einreichen wolle, würden den Anforderungen der Medienanstalt gerecht werden, heißt es.
 
Wie das Konzept allerdings konkret aussehen soll, darüber gibt die MFD noch keine Auskunft, weil „wir uns in einem laufenden Ausschreibungsverfahren befinden“. Nur so viel. „Es handelt sich um ein neu ausgearbeitetes Konzept, das viele Partner einschließt“, teilte Stender mit.
 
Was die Kundenvermarktung betrifft, will sich die Plattform alle Optionen offen halten. So sei der Einsatz unterschiedlicher Technologien denkbar, wobei MFD selbst allerdings neutral bleibe. „Für ein effektives Vertriebsmanagement bei DVB-H hat MFD mehrere Ansätze entwickelt, die im Rahmen des anstehenden Vergabeprozesses geprüft werden“, informierte der Geschäftsführer.
 
Wie DF berichtete, legen die Landesmedienanstalten bei der Vergabe der DVB-H-Frequenzen, mit denen Handy-TV möglich wird, große Beachtung auf die Vermarktungskonzeptionen der Bewerber. Dies war bei der Vergabe der DMB-Lizenzen, ein anderer Standard für Handy-TV, an die MFD noch nicht der Fall. [lf]

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