Doppelt gezahlten Rundfunkbeitrag zurückfordern

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nur noch bis Ende des Jahres können Zuschauer Rundfunkbeiträge zurückfordern, die im Zuge der Beitragsumstellung zu viel bezahlt wurden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erinnert die Verbraucher daran, dass diese noch bis zum 31. Dezember 2014 doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge zurückfordern können. Doppelte Zahlungen seien dabei häufig im Zuge der Anfang 2013 vorgenommenen Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag zu Stande gekommen. Im Zuge einer Übergangsregelung können diese zusätzlichen Zahlungen noch bis zum Ende des Jahres zurückgefordert werden.

Zu doppelten Zahlungen kann es vor allem in Fällen kommen, in denen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Kenntnis darüber hat, dass Personen im gleichen Haushalt leben. Diese seien dann womöglich einzeln zur Kasse gebeten worden. Um doppelt gezahlte Beiträge erfolgreich zurückzufordern, sei es laut Verbraucherzentrale nötig, dem Beitragsservice in einem Schreiben den Namen und die Beitragsnummer der Person mitzuteilen, die den Beitrag für den gesamten Haushalt entrichtet. [ps]

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