DVB-T-Logo wird Qualitätszeichen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die „Deutsche TV-Plattform“ wertet ihr mittlerweile bei Handel und Endkonsumenten bekanntes Logo zum Qualitätssiegel auf.

Das heißt, die Hersteller dürfen ihre Geräte nur dann damit schmücken, wenn die auf 20 Seiten definierten Mindestanforderungen erfüllt werden. „Die Kunden haben mit DVB-T-Geräten keine Erfahrungen. Sie wissen nicht, was wichtig oder unwichtig ist“, sagt Uwe Press, Marketing- und Vertriebsleiter beim Receiver-Newcomer Homecast. Press weiter: „Jetzt gibt es klare Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen Allerwelts-Modellen und Markengeräten.“ Als Beispiel nennt er den Software-Update. So fordert das Logo nicht nur die Aktualisierung über eine Datenbuchse an der Geräte-Rückseite, sondern auch per Luftschnittstelle.
 
Der Update-Service per Äther wird wahrscheinlich mit der „englischen“ Variante funktionieren. Hierbei werden in einem Kanal (Multiplex) von der gesamten übertragbaren Datenrate, die knapp oberhalb von 13 Megabit/Sekunde liegt, etwa 300 bis 500 Kilobit/s abgezweigt und für den Update der beteiligten Geräte-Hersteller verwendet. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass der Benutzer praktisch von der Aktualisierung seines Gerätes nichts mitbekommt. Der Service läuft automatisch im Hintergrund ab.
 
Diese Lösung hat aber auch Nachteile. So geht zum Beispiel Kapazität verloren, die eigentlich für die Programme bestimmt ist. Bekanntlich werden in den meisten Startgebieten pro Multiplex vier Programme übertragen. Sie teilen sich den Datenstrom. Nicht nach starren Regeln, sondern dynamisch. Sind in einem Programm viele Bilder mit hohen Bewegungsanteilen enthalten, zum Beispiel bei Sportübertragungen, werden ihm eine größere Datenrate zugewiesen, die allerdings den drei anderen Programmen weggenommen werden. Und sollte es einmal bei mehreren Sendungen „bewegt“ zugehen, kommt man datenmäßig bereits in Bedrängnis und hat Mühe, die angestrebte Bildqualität zu halten. Mit anderen Worten: Bei vier Programmen pro Multiplex sind nur wenig Reserven für einen Update-Kanal vorhanden.

Neben der Update-Funktion, ist die Vergabe des Gütesiegels noch an das Vorhandensein weiterer Eigenschaften gebunden. So sind in einer Wunschliste über zwanzig „unbedingt“ notwendige Punkte aufgelistet. Zum Beispiel sollte eine 5-Volt-Speisung für aktive DVB-T-Antennen vorhanden sein. Darüber hinaus muss der Empfangspegel und die Bitfehlerrate angezeigt werden, damit man schnell die geeignete Antennenposition finden kann. Sind zwei Scartbuchsen vorhanden, ist ein Timer zur VCR-Steuerung sinnvoll. Vorteilhaft ist ferner ein Navigator, der der besseren Übersicht wegen die Service-Information von mehreren Kanälen auswertet. Und last but not least: Das VPS-Signal muss, wenn der Sender eines anbietet, an den Videorecorder weitergegeben werden. In der Wunschliste sind noch MHP und hochwertige Anschlüsse in Richtung PC-Welt und DSL-Telefon genannt. Das sind jedoch Eigenschaften, die für Spitzenmodelle gefordert werden. Zum Beispiel für Receiver mit Festplatten-Speicher oder Twin-Tuner.
 
Bleibt zu hoffen, dass das Signet sich recht bald durchsetzt. Jedoch wird es noch keine Auswirkungen auf den Start von DVB-T in Norddeutschland und NRW (Köln/Bonn) haben. „Unsere Branche ist zwar schnell, aber bis Ende Mai werden die wenigsten Modelle das Überall-Fernseh-Logo zieren“, meint Uwe Press abschließend.
 [lf]

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