Ein Jahr Medienschiedsgericht: Noch keine Verfahren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Medienunternehmen geraten oft wegen Lizenzproblemen und anderen Rechtsfragen in Streit. Ein Schiedsgericht eigens für die Branche soll helfen, ihn schneller beizulegen. Noch hatte es nichts zu tun.

Im ersten Jahr seines Bestehens hat das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) noch keine Streitigkeiten in der Branche geschlichtet. Das sei aber auch nicht überraschend, teilte die Geschäftsstelle Gerichts mit Sitz in Leipzig mit. Denn institutionalisierte Schiedsgerichte würden erst dann angerufen, wenn Schiedsklauseln in Verträge aufgenommen worden seien. Dazu bietet das Gericht nun Beratungen an.
 
Denkbar sind Schlichtungen zum Beispiel in Urheberrechtsfragen, bei Auseinandersetzungen um Lizenzen oder Verwertungsrechte. Dabei gebe es ständig neue Fragen zu klären, sagte Almuth Buschmann, Leiterin der DMS-Geschäftsstelle. „Gerade in den Medien entwickelt sich die Technik sehr schnell. Es werden immer neue Formen gefunden, sich zu präsentieren.“

Ein typischer Fall hätte demnach der jahrelange Streit um die Tagesschau-App sein können, der schließlich beim Oberlandesgericht Köln landete. Zeitungsverlage hatten gegen die ARD geklagt. Sie waren der Ansicht, deren App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde. Am Schiedsgericht hätte es wohl schneller eine Klärung gegeben, sagte Buschmann.
 
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der das DMS mitgegründet hat, ist ebenfalls überzeugt, dass die Schiedsrichter dort schnellere Lösungen bringen können als normale Gerichte.
 
Dem Gericht gehören nach eigenen Angaben derzeit 24 Schiedsrichter an. Sie alle sind Juristen und Spezialisten für Medienrecht. Das DMS kann auf drei Arten aktiv werden. Es kann Schiedssprüche fällen, die Gerichtsurteilen gleichen. Es kann Schlichtungsverfahren führen, auf das beide Parteien sich einlassen müssen. Und es kann Schiedsgutachten zu komplizierten Fragen des Medienrechts erstellen. Finanziert wird das DMS unter anderem vom MDR und vom ZDF. Im September 2016 nahm seine Geschäftsstelle in Leipzig den Betrieb auf. [dpa]

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1 Kommentare im Forum

  1. Das wird schon noch Arbeit bekommen, da ein gewisser Herr Storost sich weigert, den Sendebetrieb einzustellen. Am Ende werden die strittigen Urheberrechte vor dem Schiedsgericht verhandelt und das Verfahren gegen Vergleichszahlungen eingestellt und Storost darf weitersenden. Wetten? Gruß Holz (y)
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