Einstweilige Verfügung verbietet RTL Werbung für Sportwetten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Das Landgericht Hamburg hat dem Sender RTL durch eine Einstweilige Verfügung vom verboten, weiterhin für den Sportwettenanbieter „starbet“ Werbespots auszustrahlen.

Wörtlich verbietet das Gericht „im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu bewerben“. Die einstweilige Verfügung wurde von Nordwest Lotto Hamburg erwirkt und ist zunächst vorläufig. Sie kann vom Sender durch entsprechende Rechtsmittel angegriffen werden.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg folgt somit offensichtlich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches in seiner Entscheidung betont hat, dass alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Lediglich der staatliche Anbieter Oddset darf aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland anbieten.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen. Der staatliche Anbieter Oddset hat als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein Angebot nur noch unter strikter Werbezurückhaltung vertrieben. Beispielweise wurden die für Oddset zur Fußball-Weltmeisterschaft reservierten Bandenwerbeflächen den SOS-Kinderdörfern kostenlos zur Verfügung gestellt.
 
Oddset-Anwalt Dr. Manfred Hecker schloss nicht aus, dass auch gegen andere Fernseh- und Radiosender, sowie den Sportwettenanbieter „starbet“ selbst gerichtliche Verfahren eingeleitet werden. [fp]

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