München – Das Oberlandesgericht München hat das Ende der Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen gegen die ehemalige EM.TV verschoben. Damit muss das jetzt im Kirch-Verbund agierende Unternehmen mit weiteren Schadensersatzforderungen rechnen.
Am Dienstag erstritten zwölf Anleger, dass der Zeitpunkt, an dem die Verjährung einsetzt, um ein Jahr verschoben wird. Nun können alle Kläger, die bis zum 31.12.2005 ihre Klage eingereicht haben, auf Schadensersatz hoffen.
Die Verschiebung ergibt sich aus einer neuen Festsetzung des Zeitpunkts, ab wann die Anleger von den Betrügereien der Haffa-Brüder definitiv gewusst haben müssen. Bislang waren die zuständigen Münchener Landgerichte immer davon ausgegangen, dass der Zeitpunkt der ersten Medienberichte hier ausschlaggebend ist.
Das Oberlandesgericht folgte jetzt jedoch der Argumentation der Kläger und verschiebt den Zeitpunkt auf die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Gebrüder Haffa im Mai 2002. Erst dann steht nach der Strafprozessordnung fest, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen die Angeklagten vorliegt. Da die dreijährige Verjährungsfrist immer zu Jahresende anläuft, werden Schadensersatzklagen bis zum 31.12.2005 gehört.
Florian und Thomas Haffa wurden bereits im Jahr 2004 vom Bundesgerichtshof wegen falscher Darstellung der Vermögenslage ihres Unternehmens rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Brüder hatten Anleger ihres Unternehmens EM.TV mit geschönten Ad-hoc-Mitteilungen getäuscht.
Zu EM.Sport Media gehören derzeit der Sportsender DSF und die Produktionsfirma Plazamedia. Mit dem Einstieg bei dem TV-Rechte-Konzern kehrte Leo Kirch vor einigen Monaten wieder auf das Medienparkett zurück. Kirch hält 11,6 Prozent der Anteile. [lf]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com