Erfolgreich reklamieren – wie?

0
28
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Leipzig – Mängel an neugekauften Geräten haben sicherlich schon viele von Ihnen entdeckt.

Aber bei vielen bleibt es beim Sichärgern, weil der Gang zum Händler gescheut wird.

Oder aber man lässt sich von einem gewieften Verkäufer abwimmeln oder mit Gutscheinen etc. abspeisen. Aber, liebe Leser, Sie haben als Kunde Rechte! Grundsätzlich gilt nach dem Kaufvertragsrecht, dass der Händler dem Kunden gewährleisten muss, dass seine Produkte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Seit Anfang 2002 gibt es neue Regelungen bei der Reklamation von Sachmängeln und die Gewährleistung des Händlers.

Wenn ein Händler beispielsweise mit Eigenschaften für ein Produkt wirbt, welches diese gar nicht hat, darf das Produkt zurückgegeben werden. Sie wollen vom Kauf zurücktreten oder aber Schadensersatz fordern? Wie Sie dabei vorgehen müssen, was Sie bei Defekten und Mängeln vom Händler einfordern können und wie Ihre Reklamation zum Erfolg wird, sagt Ihnen der Ratgeber in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert