Brüssel – Der EU-Kulturausschuss hat gegenüber dem EU-Misiterrat auf einen Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie bestanden. Bleibt es beim jetzigen Stand des Entwurfs, darf zukünftig im TV-Programm gezielt für Produkte geworben werden.
Allerdings müsste zu Beginn und am Ende der Sendung auf diese Produktplatzierung deutlich hingewiesen werden. Auch erlaubt der derzeitige Entwurf den Staaten selbst zu entscheiden, ob Schleichwerbung erlaubt sein soll oder nicht. Und auch die Fernsehsender sollen bei einer Einwilligung des Staats immer noch die Wahl haben, ob sie Product Placement zulassen oder nicht. Grundsätzlich untersagt bleibt Schleichwerbung in Nachrichten, Dokus und Kindersendungen.
Gleichzeitig erlaubt die neue Richtlinie Werbung alle halbe Stunde, pro Stunde jedoch nicht mehr als zwölf Minuten.
Jetzt muss das Plenum des EU-Parlaments am 29. November noch einmal über diese Version entscheiden, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann. Dann sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, innerhalb der nächsten zwei Jahre entsprechende Gesetze zu verabschieden. [lf]
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