EU stellt Beihilfeverfahren für Rundfunkfinanzierung ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Brüssel – Die Wettbewerbskommission der Europäischen Union beendet das Beihilfeverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Spanien, Frankreich und Italien.

Die drei Staaten haben Maßnahmen zugesagt, mit denen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparenter gestaltet werden soll.
 
Die EU-Kommission hatte Ende 2003 die Länder aufgefordert, Maßnahmen zur Finanzierungsregelung ihrer Rundfunksender zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollten ermöglichen, dass für öffentliche und private Rundfunkanbieter auf kommerziellen Märkten gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten und dass Finanzhilfen für öffentliche Rundfunkanstalten ein gewisses Mindestmaß nicht überschreiten.
Diese Finanzhilfen dürften zu keinen kommerziellen Tätigkeiten genutzt werden.
 
Spanien kündigte außerdem an, die zusätzliche EU-Auflage, nämlich die unbegrenzte staatliche Bürgschaft zugunsten des Senders RTVE aufzuheben, bis zum Ende des Jahres 2005 umzusetzen. Frankreich sagte eine Umsetzung der Auflagen innerhalb der nächsten zwei Jahre zu, Italien hatte schon im vergangenen Jahr die Verordnungen der Kommission ins innerstaatliche Recht übernommen.
 
Die Bundesregierung als direkter Ansprechpartner der Kommission muss bis Anfang Mai Stellung zu einem Fragenkatalog der Kommission geben, mit dem die Behörde dem Verdacht eines Verstoßes gegen EU-Beihilfenrecht auch in Deutschland nachgeht. Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Beteiligungsstrukturen transparenter zu machen und das öffentlich finanzierte Angebote der Anstalten zu begrenzen. Das ZDF hatte auf das EU-Schreiben mit Zugeständnissen hinsichtlich Transparenz reagiert. Auch die ARD signalisierte Bereitschaft zu mehr Transparenz bei ihren kommerziellen Tochtergesellschaften, über Einschränkungen im Online-Bereich äußerte man sich besorgt. [mg]

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