Evaluiert: Rundfunkbeitrag bedarf keiner Korrekturen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der neue Rundfunkbeitrag als Erfolgsmodell – zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten hat die Rundfunkkommission der Ländern die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks evaluiert. Handlungsbedarf zur Nachjustierung besteht demnach kaum, auch die erzielten Mehreinnahmen böten keinen Änderungsbedarf.

Am 1. Januar 2013 war der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der jetzt als Haushalts- statt als Geräteabgabe erhoben wird. Zweieinhalb Jahre später wurde nun ein Fazit der neuen Gebührenstruktur gezogen. Mit der Evaluierung war eine Arbeitsgemeinschaft unter der Leitung des Landes Baden-Württemberg sowie ein unabhängiges Berliner Wirtschaftsinstitut beauftragt worden. Den entsprechenden Abschlussbericht der Rundfunkkommission der Länder hat Rheinland-Pfalz – das der Rundfunkkommission der Länder vorsitzende Bundesland – am Montag vorgelegt. „Die Evaluierung des Rundfunkbeitrags hat gezeigt, dass das Rundfunkbeitragsmodell ein Erfolg ist“, so Clemens Hoch, der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Grundlegender Handlungsbedarf zur Nachjustierung des Beitragsmodells besteht laut dem Bericht nicht: Das System sei durch die Rechtssprechung mehrfach in seiner Gesetzmäßigkeit bestätigt worden. Auch sei mit der neuen Haushaltsabgabe eine Beitragsstabilität erreicht worden, die sogar eine Senkung der ursprünglich angesetzten Gebühr ermöglicht hätte. Die wirtschaftlichen Erwartungen der Länder seien erfüllt worden. Zudem könnte der Aufwand der Gebührenerhebung im Vergleich zum vorherigen Modell bis Ende 2016 um 20 Prozent reduziert werden. Auch in Bezug auf den Datenschutz zeigte sich die Rundfunkkommission mit dem neuen Modell zufrieden.
 
Feinjustierungen sprach die Rundfunkkommission daher nur bei der Veranlagung von Betriebsstätten aus. Auch die Ausweitung der Gebührenbefreiung von Eltern auf deren im selben Haushalt lebenden Kinder, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist vorgesehen. Zudem soll das Befreiungs- und Ermäßigungsverfahren einfacher gestaltet werden. Ein entsprechender Entwurf wurde nun zur Anhörung vorgelegt und soll im August ausgewertet werden. Ende des Jahres könnten die Länderchefs dann die Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnen.
 
Die Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag würden laut einem Argumentationspapier keinen Spielraum für Veränderungen bieten. Denn in den nächsten Jahren würden die Rundfunkanstalten aufgrund von Preis- und Lohnsteigerungen einen höheren Finanzbedarf anmelden. Eine Entlastung der Beitragszahler sei mit der Beitragssenkung bereits abgegolten. [kw]

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18 Kommentare im Forum

  1. AW: Evaluiert: Rundfunkbeitrag bedarf keiner großen Korrekturen Das stand doch schon vor der sogenannten Evaluierung fest! Würde auch niemand auf die Idee kommen neben einer sprudelnden Ölquelle ein zweites Bohrloch abzuteufen.
  2. AW: Evaluiert: Rundfunkbeitrag bedarf keiner Korrekturen Ich glaube, dass der Verfasser dieses Artikels sich einiger Worte nicht im Klaren war. Wenn er schreibt: "Handlungsbedarf zur Nachjustierung besteht demnach kaum, auch die erzielten Mehreinnahmen böten keinen Änderungsbedarf.", dann frage ich mich, wieso die Überschrift "Rundfunkbeitrag bedarf keiner Korrekturen" lautet? Was denn nun? Besteht ein Änderungsbedarf, wenn auch nur ein kleiner, oder bedarf es keiner Änderungen?
  3. AW: Evaluiert: Rundfunkbeitrag bedarf keiner Korrekturen "Bekommen wir zuviel Geld?" "Nein." "Sitzung geschlossen."
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